Hallo Mialania,

also Euer Schweizer Ausländergesetz hat sich im net ja gut versteckt. Ist nur häppchenweise zu finden, hier ist aber ein vielversprechender Link:

Bundesamt für Ausländerfragen

Finde aber keinen Hinweis darauf, ob die Aufenthaltsbewilligung nach Ablauf des Studiums in eine weitere AB umgewandelt werden kann. Scheint eher nicht so zu sein, fast wie in D.

Trotzdem viel Glück beim Suchen!

Liebes Grüßle
[winken2]