Liebe Claudia
Nach neuem CH-Eherecht, muss man 4 Jahre getrennt leben, falls der Partner sich nicht scheiden lassen möchte. Und falls er sich dann immer noch weigert, muss ich eine Scheidungsklage einreichen. Die Scheidung wird sicher durchgeführt, allerdings wieder mit riesigem finanziellem Aufwand (Gericht etc.)
Für Paare, die sich beiderseitig scheiden lassen wollen, ist dies sofort möglich - aber wenn eben einer auf stur stellt :-((
Er möchte sich nicht scheiden lassen - baggert immer noch weiter....
Allerdings ist dies nur so, bis er wieder eingezogen wäre. Er hat sich einige Jahre auch nicht viel um uns gekümmert (auswärts trinken gehen, immer Zeit für Kollegen, aber unserem Sohn Versprechungen machen, was sie zusammen unternehmen und bei Anruf eines Kollegen alles wieder über den Haufen werfen und den Sohn Zuhause sitzen lasse.
Wie ich gehört habe, dauert das Trennungsjahr in D nur 1 Jahr. So ist eben das Leben, andere Länder, andere Sitten und Rechte "smile"
Lieber Gruss Khadija