Ehefähigkeitszeugnis:

Ich will ja jetzt keine Verwirrung stiften, aber nach meinen letzten Informationen ist da nix mit 1 - 40 Tagen, besser 3 - 6 Monate.

Zumindest wenn einer der Partner schon einmal verheiratet war, muss das zuständige Oberlandesgericht eine Genehmigung erteilen. Und die brauchen ihre Zeit, in Braunschweig die oben gen. 3-6 Monate.

Muss dazu sagen, bin seit ca. 1,5 Jahren nicht mehr so ganz auf dem laufenden, kann mir aber nicht vorstellen, das sich da was gewaltig geändert hat.

Peter