Ich möchte mich eigentlich zu diesem schweren Thema gar nicht gross äussern.....aber nur kurz und bündig:
Mein Mann hatte immer nur die Bewilligung B, das ist die Jahresaufenthalsbewilligung. Er hat keine Ndiederlassung bekommen und wollte auch nie einen Schweizerpass.
Wenn man dann mehrere Jahre wieder im Ausland lebt, verliert man auch die kompletten Bewilligungen! Man hat zwar jederzeit das ANRECHT auf ein GESUCH für Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung. Kann aber auch hintenraus und es wird eine Erneuerung der Papiere verweigert mit Begründung: UNERWUENSCHT!
Ja, dann steht man so richtig blöd da.....Das also nur kurz zum RECHT oder ANRECHT!
LG Sandra