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Binationale Ehe - Schweiz
#112971
09/06/2003 06:45
09/06/2003 06:45
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Joined: May 2001
Beiträge: 44,033 Gera
Claudia Poser-Ben Kahla
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Gera
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Binationale Ehe ... Namenwahl bei binationalen Ehen Als binational wird eine Ehe bezeichnet, wenn eine Schweizerin mit einem Ausländer oder ein Schweizer mit einer Ausländerin verheiratet ist. Als Ausländerin oder Ausländer müssen Sie zum Zeitpunkt der Heirat entscheiden, ob Ihr Name dem ausländischen oder dem schweizerischen Recht folgen soll. Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligung Heiraten Sie einen Schweizer bzw. eine Schweizerin, haben Sie Anrecht auf eine Schweizer Aufenthaltsbewilligung (B-Bewilligung). Leben Sie während der Ehe fünf Jahre regulär und ununterbrochen in der Schweiz, haben Sie Anrecht auf eine Niederlassungsbewilligung (C-Bewilligung). Es ist zu empfehlen, sich bereits vor der Heirat bei der kantonalen Fremdenpolizei nach den genauen Vorschriften über die Einreise, den Aufenthalt und die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zu erkundigen. Einbürgerung Sind Sie ausländischer Staatsangehöriger und mit einem Schweizer bzw. einer Schweizerin verheiratet, können Sie erleichtert eingebürgert werden. Dazu müssen Sie folgende drei Voraussetzungen erfüllen: seit drei Jahren miteinander verheiratet sein und zusammenleben während insgesamt fünf Jahren in der Schweiz gelebt haben vor Einreichung des Gesuchs um Einbürgerung seit einem Jahr in der Schweiz wohnhaft sein Sind Sie mit einem Schweizer bzw. einer Schweizerin verheiratet, wohnen im Ausland oder haben während der Ehe einige Zeit im Ausland gewohnt, so ist eine erleichterte Einbürgerung möglich, wenn Sie seit sechs Jahren miteinander verheiratet sind, zusammenleben und mit der Schweiz eng verbunden sind. Bürgerrechte Bei Ihrer Einbürgerung erhalten Sie das Kantons- und Gemeindebürgerrecht Ihres schweizerischen Ehemannes bzw. Ihrer schweizerischen Ehefrau. Ihre bisherigen Staatsbürgerrechte dürfen Sie nach schweizerischem Recht behalten. Über Ihre Einbürgerung entscheidet das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement. Bürgerrecht der Kinder Kinder aus binationalen Ehen erhalten das Kantons- und Gemeindebürgerrecht des schweizerischen Elternteils und demzufolge auch das Schweizer Bürgerrecht. Quelle: http://www.hochdorf.ch/verwaltung/rathaus/zivilstandsamt/binationale_ehe.htm Claudia
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Re: Binationale Ehe - Schweiz
[Re: franzy]
#329436
25/05/2010 22:24
25/05/2010 22:24
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Joined: Feb 2010
Beiträge: 57 Schweiz
Kahva
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Schweiz
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Hi Franzy
Erst einmal alles Gute für die bevorstehende Geburt und viel Glück auf eurem gemeinsamen Weg!
Nun zu deinen Fragen: Hat dein Mann alle Dokumente beisammen und übersetzen lassen? Hast du alle nötigen Dokumente unterschrieben und eingereicht?
Wenn das alles geschehen ist, dann kannst du hoffen, dass es in ca. 6 Wochen über die Bühne geht. Das Problem, welches du ansprichst mit den Öffnungszeiten während den Sommermonaten ist weniger in Tunesien, sondern im Migrationsamt Bern, wo es in dieser Zeit viele Ferienabwesenheiten gibt. Die sind dort sowieso non-stop überlastet, da es zu wenig Personal gibt, und während der Sommermonate kann das schon zu Verzögerungen führen. Bei uns war es zwar nicht Sommer, aber wir haben trotzdem 2 Monate gewartet. Anrufen und Druck machen nützt leider auch nicht, da heisst es einfach nur Abwarten und Tee trinken... Aber solltet ihr wirklich schon alle Papiere beisammen und eingereicht haben, denke ich, stehen die Chancen eigentlich nicht schlecht, dass dein Mann bis im September bei dir ist... :-) Wünsche euch jedenfalls alles Gute für eure gemeinsame Zukunft. Liebe Grüsse Corinne
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Re: Binationale Ehe - Schweiz
[Re: franzy]
#329585
27/05/2010 22:06
27/05/2010 22:06
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Joined: Feb 2010
Beiträge: 57 Schweiz
Kahva
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Schweiz
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Hallo Franziska Ich denke nicht, dass es ein Problem ist, wenn du noch zuhause wohnst. Erkundige dich sonst noch bei deinem Wohnort, ob es noch zusätzliche Dokumente von dir braucht. Meiner Meinung nach musst du auf jeden Fall die "Garantie" für ihn übernehmen, sonst kriegt er das OK nicht für die Einreise. Soviel ich weiss (und mich erinnern kann), geht der Visumsantrag zuerst nach Bern, wird dort geprüft und muss dann nach - in deinem Falle - Zürich weitergeleitet werden. Von dort bekommst du dann auch das ok (schriftlich), wenn ihm das Visum erteilt wurde. Und wenn das geschehen ist, ja dann, gehts ratzfatz... :-) Und lass es uns hier doch wissen, wenn alles geklappt hat. Sich mal zwischendurch mit jemandem mitfreuen tut einfach gut! Liebe Grüsse Corinne
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Re: Binationale Ehe - Schweiz
[Re: Angana]
#331469
24/06/2010 21:27
24/06/2010 21:27
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Joined: May 2010
Beiträge: 103 Zürich, Schweiz
franzy
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hallo angana herzlich willkommen! dann wünsch ich euch auf jeden fall viel glück @franzy: wünsche Euch nachträglich alles Gute zur Hochzeit
danke schön =) Uns sagte man es werde sicher 2 Monate gehen bis wir wieder bescheid bekommen. Geht das wirklich so lange?
das hat man uns auch gesagt. wir haben aber in tunesien geheiratet.. jetzt für das visum hat man uns gesagt, er könnte es in 20 tagen haben (wenn ich immer schön beim migrationsamt druck mache, was aber eher das gegenteil bewirken würde) lg
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Re: Binationale Ehe - Schweiz
[Re: Anchesenanubis]
#333160
31/07/2010 11:52
31/07/2010 11:52
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Joined: May 2010
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franzy
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hallo und herzlich willkommen. am besten, dein mann fragt selbst bei der schweiz. botschaft in tunis nach (oder noch besser, ihr beide geht selbst vorbei) dein mann braucht tausende papiere, was genau weiss ich auch nicht mehr (wir haden in der botschaft eine liste erhalten mit allem was es braucht) dein mann muss all diese papiere übersetzen lassen (de oder fr) und beglaubigen lassen. von dir braucht es einen geb.-schein, heimatschein, pass-kopie und 4 fotos. danach müsst ihr alle dokumente auf der botschaft einreichen (ihr müsst da noch einige formulare ausfüllen) die papiere werden dann alle in die schweiz geschickt, hier wird noch das ehefähigkeits-zeugnis ausgestellt und zurück nach tunis geschickt. dein mann wird dann informiert, wenn er die dokumente wieder bei der botschaft abholen kann. damit kann er dann zum standesamt, um den hochzeitstermin fertzulegen.
spätestens eine woche vor termin müsst ihr zusammen beim standesamt vorbei um noch die nötigen formularitäten zu erledigen.
dazu musst du nochmals einen geb.-schein mitbringen (nicht älter als 3wochen?) sowie das ärztliche zeugnis. ich hoffe, ich konnte dir helfen. lg franziska
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Re: Binationale Ehe - Schweiz
[Re: franzy]
#333166
31/07/2010 13:31
31/07/2010 13:31
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von dir braucht es einen geb.-schein, heimatschein, pass-kopie und 4 fotos. Huhu Franzy ;-) Darf ich fragen woher du diese Info hast bzw. fragen ob du sicher bist? Gemäss Botschaft ist weder Geburtsschein, noch Heimatschein und Fotos des Schweizer Parts verlangt. Jedoch: - Fotokopie Pass - Personenstandsausweis (erhältlich beim Zivilstandsamt) - Adresse Ich persönlich würde noch eine Wohnsitzbescheinigung hinzulegen (erhältlich bei der Wohngemeinde); aber auch die ist bei der Botschaft nicht als erforderlich aufgeführt. LG
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Re: Binationale Ehe - Schweiz
[Re: franzy]
#333172
31/07/2010 14:00
31/07/2010 14:00
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Re: Binationale Ehe - Schweiz
[Re: Alina 7ayati]
#333213
01/08/2010 23:03
01/08/2010 23:03
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Kayla
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Schweiz
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Nur zum Thema Arzt...Ihr müsste beide in Tunesien zum Arzt, und der stellt euch ein Attest aus das ihr beide gesund seid...Wirklich untersucht wird man dort nicht, man zahlt 10-20 Dinar und bekommt das Papier...
Hi Kann mir jemand sagen, wofür ein Attest benötigt wird? Inwiefern muss man gesund sein? Kann das absolut nicht nach vollziehen. Und wenn man jetzt eine Krankheit hat, was dann? Darf man dann nicht heiraten? Wir haben in der Schweiz geheiratet, aber so ein Papier mussten wir nicht bringen. Ausserdem geht das doch niemanden dort was an, ob man gesund ist oder nicht. Kayla
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Re: Binationale Ehe - Schweiz
[Re: Angana]
#334448
17/08/2010 22:53
17/08/2010 22:53
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franzy
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man braucht echt Nerven und Geduld ....
naja es geht. mühsam war halt, dass man nirgends wirklich auskunft bekommt, was man alles machen muss, welche papiere es braucht etc. uns hat man gesagt, es läuft alles, wir müssen nur auf den bescheid warten. und das stimmte eben nicht, so haben wir 2 monate verloren... als dann aber klar war, was es alles braucht etc. ist es sehr schnell gegangen. es sind keine 10 tage vergangen, seit ich die papiere geschickt habe und nun ist die einreiseerlaubnis da lg
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Re: Binationale Ehe - Schweiz
[Re: franzy]
#334450
17/08/2010 23:58
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Assia
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Re: Binationale Ehe - Schweiz
[Re: Cheker]
#337729
23/10/2010 20:36
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