|
|
|
|
|
Binationale Ehe - Schweiz
#112971
09/06/2003 06:45
09/06/2003 06:45
|
Joined: May 2001
Beiträge: 44,033 Gera
Claudia Poser-Ben Kahla
OP
Moderatorin
|
OP
Moderatorin
Mitglied***
Joined: May 2001
Beiträge: 44,033
Gera
|
Binationale Ehe ... Namenwahl bei binationalen Ehen Als binational wird eine Ehe bezeichnet, wenn eine Schweizerin mit einem Ausländer oder ein Schweizer mit einer Ausländerin verheiratet ist. Als Ausländerin oder Ausländer müssen Sie zum Zeitpunkt der Heirat entscheiden, ob Ihr Name dem ausländischen oder dem schweizerischen Recht folgen soll. Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligung Heiraten Sie einen Schweizer bzw. eine Schweizerin, haben Sie Anrecht auf eine Schweizer Aufenthaltsbewilligung (B-Bewilligung). Leben Sie während der Ehe fünf Jahre regulär und ununterbrochen in der Schweiz, haben Sie Anrecht auf eine Niederlassungsbewilligung (C-Bewilligung). Es ist zu empfehlen, sich bereits vor der Heirat bei der kantonalen Fremdenpolizei nach den genauen Vorschriften über die Einreise, den Aufenthalt und die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zu erkundigen. Einbürgerung Sind Sie ausländischer Staatsangehöriger und mit einem Schweizer bzw. einer Schweizerin verheiratet, können Sie erleichtert eingebürgert werden. Dazu müssen Sie folgende drei Voraussetzungen erfüllen: seit drei Jahren miteinander verheiratet sein und zusammenleben während insgesamt fünf Jahren in der Schweiz gelebt haben vor Einreichung des Gesuchs um Einbürgerung seit einem Jahr in der Schweiz wohnhaft sein Sind Sie mit einem Schweizer bzw. einer Schweizerin verheiratet, wohnen im Ausland oder haben während der Ehe einige Zeit im Ausland gewohnt, so ist eine erleichterte Einbürgerung möglich, wenn Sie seit sechs Jahren miteinander verheiratet sind, zusammenleben und mit der Schweiz eng verbunden sind. Bürgerrechte Bei Ihrer Einbürgerung erhalten Sie das Kantons- und Gemeindebürgerrecht Ihres schweizerischen Ehemannes bzw. Ihrer schweizerischen Ehefrau. Ihre bisherigen Staatsbürgerrechte dürfen Sie nach schweizerischem Recht behalten. Über Ihre Einbürgerung entscheidet das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement. Bürgerrecht der Kinder Kinder aus binationalen Ehen erhalten das Kantons- und Gemeindebürgerrecht des schweizerischen Elternteils und demzufolge auch das Schweizer Bürgerrecht. Quelle: http://www.hochdorf.ch/verwaltung/rathaus/zivilstandsamt/binationale_ehe.htm Claudia
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Re: Binationale Ehe - Schweiz
[Re: franzy]
#329436
25/05/2010 22:24
25/05/2010 22:24
|
Joined: Feb 2010
Beiträge: 57 Schweiz
Kahva
Mitglied
|
Mitglied
Joined: Feb 2010
Beiträge: 57
Schweiz
|
Hi Franzy
Erst einmal alles Gute für die bevorstehende Geburt und viel Glück auf eurem gemeinsamen Weg!
Nun zu deinen Fragen: Hat dein Mann alle Dokumente beisammen und übersetzen lassen? Hast du alle nötigen Dokumente unterschrieben und eingereicht?
Wenn das alles geschehen ist, dann kannst du hoffen, dass es in ca. 6 Wochen über die Bühne geht. Das Problem, welches du ansprichst mit den Öffnungszeiten während den Sommermonaten ist weniger in Tunesien, sondern im Migrationsamt Bern, wo es in dieser Zeit viele Ferienabwesenheiten gibt. Die sind dort sowieso non-stop überlastet, da es zu wenig Personal gibt, und während der Sommermonate kann das schon zu Verzögerungen führen. Bei uns war es zwar nicht Sommer, aber wir haben trotzdem 2 Monate gewartet. Anrufen und Druck machen nützt leider auch nicht, da heisst es einfach nur Abwarten und Tee trinken... Aber solltet ihr wirklich schon alle Papiere beisammen und eingereicht haben, denke ich, stehen die Chancen eigentlich nicht schlecht, dass dein Mann bis im September bei dir ist... :-) Wünsche euch jedenfalls alles Gute für eure gemeinsame Zukunft. Liebe Grüsse Corinne
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Re: Binationale Ehe - Schweiz
[Re: franzy]
#329585
27/05/2010 22:06
27/05/2010 22:06
|
Joined: Feb 2010
Beiträge: 57 Schweiz
Kahva
Mitglied
|
Mitglied
Joined: Feb 2010
Beiträge: 57
Schweiz
|
Hallo Franziska Ich denke nicht, dass es ein Problem ist, wenn du noch zuhause wohnst. Erkundige dich sonst noch bei deinem Wohnort, ob es noch zusätzliche Dokumente von dir braucht. Meiner Meinung nach musst du auf jeden Fall die "Garantie" für ihn übernehmen, sonst kriegt er das OK nicht für die Einreise. Soviel ich weiss (und mich erinnern kann), geht der Visumsantrag zuerst nach Bern, wird dort geprüft und muss dann nach - in deinem Falle - Zürich weitergeleitet werden. Von dort bekommst du dann auch das ok (schriftlich), wenn ihm das Visum erteilt wurde. Und wenn das geschehen ist, ja dann, gehts ratzfatz... :-) Und lass es uns hier doch wissen, wenn alles geklappt hat. Sich mal zwischendurch mit jemandem mitfreuen tut einfach gut! Liebe Grüsse Corinne
|
|
|
|
|
|
|
|
|