Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Stand: 19. Februar 2004

Deutsche Staatsangehörige nehmen am Permanent Visa Waiver Programm der USA teil und können als Tourist oder Geschäftsleute im Regelfall bis zu einer Dauer von neunzig Tagen ohne Visum in die USA einreisen, wenn sie

mit einer regulären Fluglinie oder Schifffahrtsgesellschaft einreisen und
ein Rückflugticket, gültig für den Zeitraum von max. 90 Tagen ab der ersten Einreise in die USA, vorweisen können.
Transit: Alle Reisenden, die für das Visa Waiver Programm der USA qualifiziert sind, können auch Transits unter dem Programm vornehmen.

Für die Einreise benötigen Sie einen Reisepass, der mindestens für die Dauer des geplanten Aufenthaltes gültig sein muss. Ab dem 26. Oktober 2004 ist die visafreie Einreise in die USA nur noch mit dem maschinenlesbaren Reisepass (bordeauxfarben) möglich. Bis zum 26. Oktober ist eine Einreise auch mit dem vorläufigen Reisepass (grün, nicht maschinenlesbar) bzw. dem Kinderausweis (nicht maschinenlesbar) noch möglich. Bis zum 25.10.2004 werden für Kinder unter 16 Jahren der Kinderausweis mit Lichtbild bzw. der Eintrag des Kindes im Pass eines mitreisenden Elternteils anerkannt.

Bitte beachten Sie auf jeden Fall die Informationen der amerikanischen Botschaft in Berlin, die Sie im Internet unter http://www.usembassy.de/travel/dindex.htm abrufen können!

Die tatsächlich erlaubte Aufenthaltsdauer wird individuell festgelegt und soll dem Reisezweck entsprechen. Eine spätere Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung – etwa, wenn sich Ihre Abreise durch unvorhergesehene Umstände verzögert – ist nicht möglich (anders, wenn Sie mit einem Visum eingereist sind: In diesem Fall kann jedes Büro der Einreisebehörde BCIS eine Verlängerung des Aufenthalts genehmigen). Der Tag, an dem Sie spätestens die USA wieder verlassen müssen, wird bei der Einreise in den Pass eingestempelt ("admitted until xx-xx-xx". Beachten Sie bitte das amerikanische Datumsformat - der Monat wird zuerst genannt, dann der Tag: '3-10' ist der 10. März, nicht der 3. Oktober!).

In einer Reihe von Fällen ist ein Visum erforderlich – unter anderem wenn Sie

vorhaben, in den USA einer bezahlten Arbeit nachzugehen (auch Au Pair! Oder auch bei nur vorübergehend in den USA ausgeführten Tätigkeiten, z.B. Journalisten),
den Besuch einer Ausbildungsstätte planen (auch einer Sprachschule),
an einem Austauschprogramm teilnehmen,
eine Forschungsarbeit durchführen oder
in den USA heiraten und dort anschließend wohnen wollen,
nicht mit einem regelmäßig verkehrenden Verkehrsmittel einreisen (Segler, Piloten! Gilt auch für Überseeterritorien).
Ab 05. Januar 2004 müssen alle visapflichtigen Einreisenden damit rechnen, dass sie am Einreiseflughafen digital fotografiert werden und Fingerabdrücke abgeben müssen. Bei der Ausreise geschieht das nochmals, um abzugleichen, dass Personenidentität zwischen der ein- und ausreisenden Person besteht. Sollten Sie über einen Flughafen ausreisen, an dem das System noch nicht eingeführt wurde, vergewissern Sie sich, dass Sie einen Ausreisestempel in den Pass bekommen, um später nachweisen zu können, dass Sie Ihr Visum nicht überzogen haben. Dieses neue "US-VISIT" Programm ist im Januar 2004 an 115 Flughäfen in Kraft getreten. Weitere Informationen und die Liste der Flughäfen können auf der Website www.dhs.gov/us-visit eingesehen werden.

Deutsche Staatsangehörige, die in Irak, Iran, Kuba, Libyen, Nordkorea, Sudan, Syrien, aber auch in anderen Ländern wie Afghanistan oder Pakistan wohnen oder dort geboren sind, müssen mit einer längeren Bearbeitungszeit für U.S. Visa und bei der Einreise in die USA mit verstärkten Kontrollen rechnen. Weitere Informationen finden Sie unter www.ice.gov/graphics/enforce/imm/imm_sr.htm .

Sofern Sie Fragen über ihre Einreise in die USA haben, sollten Sie diese rechtzeitig vor Abreise mit der zuständigen amerikanischen Auslandsvertretung klären.

Während Ihres USA-Aufenthalts sind Sie verpflichtet, stets Ihren Pass bei sich zu führen.

http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/laenderinfos/laender/laender_ausgabe_html?type_id=5&land_id=188