Sandra das darfst du mir dann nicht sagen und ich bin mir aber fast sicher das die iaf die ja das Binationale Eherecht schreibt und veröffentlicht keine falsch daten herausgibt da es immer von der Botschaft + Auswärtigen Amt bestätigt werden muß.
Dann solltest du dies so der iaf mitteilen, und sicher ist es von Land zu Land auch unterschiedlich, ich kenne es von Deutschland so wie es hier drin steht.
Claudia