http://www.deutschebotschaft-damaskus.org/de/informationen/Eheschließung in Syrien
Grundsätzlich richtet sich die Vorlage von Unterlagen zum Zweck der Heirat in Syrien nach der Konfession, nach der diese Ehe in Syrien geschlossen werden soll. Es gibt keine allgemein gültigen Bestimmungen. Die Botschaft empfiehlt daher, mit einer der folgenden Personen/Institutionen Kontakt aufzunehmen:
Zuständiger Standesbeamter in Syrien bei standesamtlicher Eheschließung,
Schariarichter oder sonstige zu religiöser Eheschließung befugte Person,
Syrische Botschaft in Bonn
Andreas-Hermes-Str. 5
53175 Bonn
Tel.: 0228 - 819920
Fax: 0228 - 8199299,
um dort nachzufragen, welche Unterlagen im einzelnen vorzulegen sind.
Aus der Erfahrung der Botschaft ist jedoch davon auszugehen, dass zumindest folgende Unterlagen vorzulegen sind:
eine Geburtsurkunde,
eine Bescheinigung, aus der Ihre Religionszugehörigkeit hervorgeht (z.B. Taufschein oder Auszug aus dem Melderegister),
eine beglaubigte Fotokopie Ihres Reisepasses,
Ledigkeitsbescheinigung;
Diese Unterlagen müssen je nach Einzelfall vom zuständigen Oberlandesgericht Ihres Heimatortes sowie vom Bundesverwaltungsamt in Köln und im Anschluss daran von der syrischen Botschaft in Bonn legalisiert werden.
Diese Verfahrensweise gilt grundsätzlich für alle deutschen Urkunden, die Sie hier in Syrien den Behörden vorlegen müssen.
Voraussetzung für die zivilrechtliche Eheschließung in Syrien ist die Vorlage einer syrischen Aufenthaltsbescheinigung. Ferner müssen Ausländer sich vor der Eheschließung in Syrien einem Aidstest unterziehen.
Ihr Rechts- und Konsularreferat
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie
http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/laenderinfos/konsulat/ehe_htmlClaudia