Hallo an alle Forumsmitglieder!
Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen. Ich bin bis jetzt nicht sehr gut informiert in Sachen Ausländerrecht und habe eine Frage zum binationalen Eherecht in Deutschland.
Angenommen, ein syrischer Mann ist mit einer deutschen Frau verheiratet und er möchte sich von dieser scheiden lassen, um eine andere deutsche Frau zu heiraten.
Wie sieht in so einem Fall die Rechtslage aus?
Wie lange dauert das Scheidungsverfahren, wie lange muss er danach in Syrien bleiben, bevor er wieder einreisen kann, darf er in Deutschland sich wieder verheiraten oder nur in Syrien und wie hoch sind ungefähr die Kosten für die nötigen Papiere??
So, dass waren eine Menge fragen.... ich hoffe, Ihr antwortet mir oder könnt mir einen Tipp geben, wo ich das ganze nachlesen kann.
Viele Grüße und schönen Dank
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