Recht bei binationalen Ehen: Es braucht Geduld
«Das Recht auf Ehe und Familie ist gewährleistet», sagt die Bundesverfassung. Dies gilt auch für binationale Ehen.
Durch Heirat erhält niemand automatisch die Schweizer Staatsangehörigkeit.
Erst durch die Heirat haben ausländische Partner einen Anspruch auf eine Jahresaufenthaltsbewilligung.
Nach einer ununterbrochenen Aufenthaltsdauer von fünf Jahren erhält der ausländische Ehepartner das Recht auf die Niederlassungsbewilligung C.
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