Assalamu aleikum wr wb liebe Schwester
Du hast Recht, wenn du schreibst, dass ein muslimischer Mann (unter bestimmten Bedingungen, wie etwa, dass die Kinder im Islam erzogen werden) eine praktizierende, gläubige Frau der Ahl-ul-Kitab heiraten darf. Wir hatten dieses Thema auch vor gar nicht langer Zeit sehr ausführlich unter Religion diskutiert ("Welcher Religion gehört ihr an?" gestartet von Mialania).
Den Beweis aus dem Qur'an steht in Sure 5,5:
Zitat:
.......und zur Heirat gelten für euch als erlaubt die Tugendhaften von den Mumin-Frauen (d.h. Musliminnen) und die tugendhaften Frauen von denjenigen, denen die Schrift vor euch zuteil wurde, wenn ihr ihnen ihre Morgengabe gegeben habt als Tugendhafte Ehemänner, nicht als Unzucht-Treibende und nicht als solche, die sich Geliebte nehmen. Und wer Kufr gegenüber dem Iman betreibt, dessen handeln ist zweifellos nichtig, und er gehört im Jenseits zu den Verlierern.
Chayenne hat im Grunde schon recht damit, wenn sie schreibt:
Zitat:
das ist auch de Grund, warum eine Moslemin keinen Nicht-Moslem heiraten darf, da die Kinder ja dann keine Moslems werden.
(wobei das nicht die einzige Begründung ist)
Sie hat sich hierbei auf den Fall bezogen, wenn die Frau Muslimin ist, der Mann jedoch nicht, und eine solche Ehe ist in der Tat im Islam verboten.
(ich glaube du hattest dich verlesen und gemeint, dass sie von einem Muslim schreibt, der eine Andersgläubige heiraten will).
Ich grüße dich herzlich und wünsche dir noch einen schönen, sonnigen Tag (ist das Wetter bei euch in der Schweiz momentan auch so schön?)
Wa Salam
Amina