Liebe Nadja,

mein Vater hat mir seine Immobilien in Tunesien überschrieben und mein Mann und ich haben diese Wohnungn dann mit unserem gemeinsamen Geld eingerichtet, etc. Wenn ich also sterben würde, hätte er dann keinerlei Anspruch auf diese Wohnungen und sie würden an den nähesten tunesischen Verwandten gehen. Genauso wäre es dann mit meinen Kindern, wenn ich nicht "offiziell" verheiratet bin, habe ich auch keine Kinder. Diese würden dann automatisch ihren Erbanspruch verlieren.

Grüße

Samia