Ich blick jetzt auch nicht mehr durch. Denn uns wurde damals (2002) gesagt, dass es nur Männer sein dürfen und Muslime, alles andere ist nicht erlaubt. Und nun lese ich hier, dass es durchaus möglich ist sowohl Frauen wie Männer dafür zu nehmen! Unglaublich, das lässt die Frage zu, ob jeder Notar seines Amtes waltet wie es ihm grad so passt?! Es kann doch nicht sein, dass die Gesetze jedes Jahr geändert werden! Wir reden hier vom Zeitraum 2001-2003 und nicht von 10 Jahren und mehr.
@Katja
Auch da haben wir es in der Schweiz wieder einiges besser als bei euch. Nachdem wir hier in der Schweiz angekommen waren, haben wir uns in der Stadt angemeldet und danach sind wir mit diesem Wisch zur Ausländerbehörde und gaben es dort ab. Drei Wochen später kam per Post seine Aufenthaltsbewilligung samt erlaubter Arbeitsbewilligung. Nichts von wegen Anstehen usw. konnten wir alles innerhalb 1 Stunde abwickeln. Bis zum Erhalt der Bewilligung durfte er noch nicht arbeiten, dass war die einzige Einschränkung. Gekostet hat alles zusammen um die 80 Euro. Dafür hatten wir nichts als Schikane seitens der tun. Behörden und es hätte manchmal nicht viel gefehlt und ich wäre zur Amokläuferin geworden.
Gruss Tornado