@ Katja

Nein, das ist nicht neu. Nur diese Variante wird in fast keiner Unterlage erwähnt.
Ist aber möglich und wird auch anerkannt.

Wie geschrieben, der Unterschied besteht darin, dass die erste Legalisationsstelle eine andere ist und meine Papiere nichts ins Französische sondern ins Arabische übersetzt werden müssen.

Und ich brauche zwei Trauzeugen. Die können aber beide Deutsche sein.
Nur für die Bezeugung des islamischen Ehevertrages brauche ich zwei Muslime.

Wobei sich mein Papier-Posting schlimmer liest als es tatsächlich ist. Ich dachte am Anfang auch, dass das unüberwindbar ist. Aber es ist einfacher als man denkt. Man braucht nur ein bisschen Zeit für die Wege.