@katja

Da muss ich Dir leider widersprechen. Bei Nicht-EU-Staatlern ist es nicht so einfach. Aufenthaltserlaubnis erhalten sie nur unter erschwerten Bedingungen (Studium oder Ehe, Familiennachzug). Wenn sie die AE aufgrund der Eheschließung mit einem Deutschen erhalten, ist es unerheblich, ob sie deutsch sprechen, arbeiten gehen oder "in D Fuß gefasst" haben. Gibt natürlich auch Ausnahmen, aber das ist gesetzlich so verankert, das eigenständige Aufenthaltsrecht (d.h. wörtlich daß die AE unabhängig von der Ehe verlängert werden kann) erhalten sie nach 2 Jahren ehelicher Lebensgemeinschaft.