Nee, die AE ist "eigentlich" 3 Jahre gekoppelt, uneigentlich, d.h., wenn der Mann deutsch spricht, einer arbeit nachgeht, etc. ist nach ca. 18 Monaten der Status erreicht, wo er sich trennen kann. Das Ausländeramt geht dann oft davon aus, dass er in D. Fuß gefasst hat und sein Lebensmittelpunkt hier ist. Das ist reine Auslegungssache der Ämter.
Es gibt aber auch andere, aktuelle Fälle, wo der Mann, auch nach ein paar Monaten hierbleiben durfte, warum, das wissen die Götter
LG
Katja