Wenn er seit mindestens zwei Jahren in ehelicher Gemeinschaft mit ihr lebt (Trennungsjahr darf man nicht mitzählen), hat er ein eigenständiges Aufenthaltsrecht und kann bleiben.
Bei dieser Infos bin ich mir nicht sicher, bitte schreibe dazu mal wo dies so steht. Warum müssen dann so viele Ausländer die in einer Binationalen Ehe geschieden wurden, das Land verlassen?
Oft ist eine Aufenthaltsgenehmigung vor allem in den ersten 5 Jahren oft an die Eheschließung gekoppelt.
Claudia