Hallo nic,
Ist aber sehr umfangreiches Thema, wäre wichtig zu wissen ob sie Kinder haben oder nicht, aber als erste Info folgendes: wenn sie in D leben, müssen sie die Scheidung hier mitsamt Trennungsjahr durchstehen. Danach kommt dann eine zweite (!!) Scheidung in Tunesien bei der der deutsche Partner ebenfalls zum Termin eingeladen wird. Er muss aber nicht erscheinen, die Scheidung wird dann offiziell auch in TUN ausgesprochen.
Wenn er seit mindestens zwei Jahren in ehelicher Gemeinschaft mit ihr lebt (Trennungsjahr darf man nicht mitzählen), hat er ein eigenständiges Aufenthaltsrecht und kann bleiben. Wenn diese zwei Jahre nicht erfüllt sind, wird er höchstwahrscheinlich nicht mal mehr die Scheidung hier erleben, da die zu schützende Ehe nicht mehr gelebt wird (Bestand der Ehe allein genügt nicht!!) und die AE rückwirkend befristet wird.
Ich hoffe, das genügt vorerst mal als allgem. Info.
Liebes Grüßle
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