Hallo,

wenn er dich heiraten möchte, muss er zum Islam übertreten da sonst eine Eheschließung nicht möglich ist.

Merkblatt für Eheschließungen

Der tunesische Standesbeamte verlangt von dem/den deutschen Verlobten folgende Unterlagen:

1)ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis, mit einer von der Botschaft gefertigten französisch-sprachigenergänzenden Bescheinigung (Gebühr: 30 € zum Tageskurs in Dinar)

2)Meldebescheinigung der Wohnsitzbehörde mit beglaubigter französischer Übersetzung

3)Geburtsurkunde neueren Datums mit beglaubigter französischer Übersetzung

4)Reisepass oder sonstigen Nachweis der Staatsangehörigkeit

5)oft ein von einem in Tunesien ansässigen Arzt ausgestelltes medizinisches Gesundheitszeugnis6)ggfs. Heirats- oder Scheidungsurkunden aus früheren Ehen mit beglaubigter französischerÜbersetzung

7)Bei der Eheschließung eines deutschen Staatsangehörigen mit einer tunesischen Verlobten wir deine Bescheinigung eines islamischen Geistlichen verlangt, aus der hervorgeht, dass der nicht-muslimische Verlobte zum Islam übergetreten ist. Bei der Eheschließung eines eines tunesischen Verlobten mit einer deutschen Staatsangehörigen bzw. bei einer Eheschließung zwischen zwei nicht muslimischen Ausländern wird diese Bescheinigung nicht verlangt.


Dies nur ein Auszug aus:
http://64.233.179.104/search?q=cache:9ldJCfgDuEsJ:www.tunis.diplo.de/de/04/pdf__eheschliessung,property%3DDaten.pdf+Eheschlie%C3%9Fung*Tunesien&hl=de&gl=de&ct=clnk&cd=1

Claudia