Außerdem ist es auch gar nicht so einfach, dem Jugendamt den Vater des Kindes zu verheimlichen. Das Jugendamt will da schon genau wissen, ob es wirklich nötig ist 6 Jahre lang den Unterhaltsvorschuß zu leisten und ob es möglich ist, diesen vom Vater des Kindes wieder einzuholen.In Deinem Fall, er ist mit einer Europäischen Frau verheiratet, da kann das Jugendamt schon den Vorschuß wieder zurückfordern, notfalls von der Frau.

Ich hab das bei einer Bekannten miterlebt, die vor 8 Jahren Nachwuchs von einem spanischen Urlaubsflirt bekommen hat.

Wobei die Jugendämter auch von Stadt zu Stadt unterschiedlich entscheiden.

Ich denke, er sollte es erfahren, denn es geht auch um die Erbberechtigung, auch wenn dieses Thema noch weit weit weg ist.

Alles Gute
Doris