Die Möglichkeit des Arbeitsvertrages ist aber eine sehr schwierige. Ich hatte es versucht (als Arbeitgeber)und es wurde mir gesagt, daß ich nachweisen muß, daß die Tätigkeit nur von einem Tunesier ausgeübt werden kann. Das ist bei der derzeitigen Gesetzeslage aber sehr schwierig. Man nannte mir z.B. tunesischer Spezialitätenkoch, da ich aber kein Restaurant habe, kam das nicht in Frage. Au-pair ist eine andere Lösung. Es gibt dafür spezielle Au-pair-Beratungsstellen und man kann einen Tunesier als Au-pair für ein Jahr nach Deutschland holen.
Anna