Hallo Marion,

beim Stellen des Visumantrages muß er sein Rückflugticket vorzeigen, ohne dieses Ticket gibt es kein Visum! Genau, wie er die Krankenversicherung in Deutschland und die Verpflichtungserklärung vorzeigen muß. Wenn die Botschaft den Verdacht hat, daß er aufgrund seiner Lebensbedingungen in Tunesien nicht wieder zurückkommt, dann kann sie das Visum verweigern. Er muß halt mit Hilfe von Arbeitsbescheinung, Urlaubsbescheinigung etc. nachweisen, daß er in den Arbeitsprozeß so integriert ist, daß er auch auf jeden Fall wieder nach Tunesien zurückgeht.

LG Anna