Hallo Martina,
ja ich kenne mich sehr gut mit dem Visum für Deutschland aus, wenn du mir sagst in welchem Bundesland du wohnst, dann kann ich dir es ganz genau sagen. Ja man muß für einen Tunesischen Sattsbürger bürgen und laut § 84 Ausländergesetz auch eine Verpflichtserklärung abgeben. Es gilten auch die §§ 84, 82, und 83 Ausländergesetz.
Wenn du mehr darüber wissen möchtest dann schick mir mal ne Mail und ich gebe dir meine Telefon Nummer, da kann ich es dir ganz genau am Telefon erklären.
Claudia