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Re: visum...direkter anruf bei der deutschen botschaft?
#106304
21/01/2003 00:14
21/01/2003 00:14
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Joined: Jun 2001
Beiträge: 120 Augsburg
bourgi
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Member
Joined: Jun 2001
Beiträge: 120
Augsburg
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Guten Abend,
nachdem ich noch ein wenig wach bleiben muß, habe ich in den letzten zwei Stunden einige Beiträge durchgelesen. Bezüglich der Visa-Erteilung durch die deutsche Botschaft in Tunis noch ein kleiner Hinweis von mir. Hatte ja im vergangenen Jahr schon einmal dazu geschrieben. Zur kurzen Info habe ich den Text noch einmal hochgezogen und ein klein wenig abgeändert. Vielleicht hilft es Euch ein wenig weiter, die Ihr schon lange auf ein Visum wartet:
Es gibt in Deutschland seit April 2001 einige Erleichterungen bezüglich Besuchserlaubnis. Jeder kann sie beantragen und es werden nur noch
- Paß oder Ausweis, - Mietvertrag (bzw. Eigentumsnachweis) und - eine Verdienstbescheinigung (möglichst nicht älter als 4 Wochen)
von Euch benötigt.
Für das Besuchsvisum werden beispielsweise in Bayern ca. 20 Euro an Gebühren fällig.
Die Krankenversicherung kann man abschließen wenn das genaue Einreisedatum bekannt ist. Am günstigsten ist dabei die "Allgemeine Versicherung" = ca. 0,90 Euro pro Tag oder auch der "ADAC".
Allerdings sollte man beachten, daß abgeschlossene Krankenversicherungen "nicht" verlängern werden können (hier also lieber ein paar Tage mehr einplanen). Wichtig wenn man die Absicht hat mittels Touristenvisums zu heiraten! Hier kann man eine Verlängerung in Form einer "Grenzübertrittsbescheinigung" bekommen. Das Visum selber wird nicht verlängert, da es fälschungssicher in den Paß eingeklebt ist und nicht geändert werden kann. Die Verlängerung liegt allerdings im Ermessen der jeweiligen Ausländerbehörde. Man sollte auch bezüglich Bitte um Verlängerung realistisch bleiben, dann klappt es sicher. (Hier spreche ich aus eigener Erfahrung, die Grenzüberschrittsbescheinigung wurde wegen unseres Hochzeitstermins und trotz Touristenvisums 2 x verlängert).
Etwas problematischer ist es in Tunesien, da die Botschaft oft nach reiner "Willkür" agiert. Mit anderen Worten sie achten auch darauf was Ihr für Berufe habt und wo Ihr beschäftigt seid. Dadurch entstehen manches Mal für Euren Gast lange Wartezeiten bis zum Erhalt eines Besuchsvisums oder sogar eine Ablehnung. Wenn Ihr also noch in der Ausbildung seid und/oder kein geregeltes Einkommen habt, solltet Ihr evtl. versuchen Eure Angehörigen (Eltern o.ä.), so Sie mit Eurem Freund einverstanden sind, bitten die Einladung auszusprechen bzw. zu beantragen.
Auch bei uns gab es am Anfang eine Verzögerung. Mein Chef brachte mich damals darauf und meinte ich sollte meine Nachfrage nach dem "Warum" auf einem Universitätsbriefbogen (Juristische Fakultät) formulieren. Und siehe da, 2 Tage später erhielt ich per Fax aus Tunis die Nachricht, dass das Visum erteilt sei.
Wichtige Unterlagen für den Gast aus Tunesien:
- Eure Einladung (Verpflichtungserklärung) - Arbeitsbescheinigung - inkl. Bestätigung der Weiterbeschäftigung, - Urlaubsbescheinigung, - Verdienstbescheinigung der letzen Monate, - Krankenversicherung, - Meldebescheinigung des Wohnortes, - Flugticket bzw. Reservierungsbestätigung, - vorteilhaft ist es auch, wenn man Geld oder Ersparnisse vorweisen kann, damit glaubhaft gemacht werden kann, daß man "nur" zu Besuch in Deutschland verweilen will. Anderes sei dahin gestellt und muß man den Behörden nicht auf die Nase binden.
So, ich glaube ich habe alles was benötigt wird aufgeführt. Sollte Ihr noch Fragen haben, könnt Ihr mir gern eine Mail schicken.
Und nun sage ich erst einmal gute Nacht und wünsche Euch viel Erfolg
Gisa
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Re: visum...direkter anruf bei der deutschen botschaft?
#106308
21/01/2003 09:30
21/01/2003 09:30
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Joined: May 2001
Beiträge: 44,033 Gera
Claudia Poser-Ben Kahla
Moderatorin
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Moderatorin
Mitglied***
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Gera
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Gisa da kann ich dir nur zustimmen, ich habe genau zu diesem Thema im Auswärtigen Amt und im Ministerium für Inneres im Berlin ein Gespräch geführt als ich im Sep. dort war. Ich habe auch gefragt warum es nicht möglich ist, für Visabestimmungen (Papiere usw.) in ganz deutschland einheitliche Gesetze und Massgaben zu machen, die Antwort war, das ist Ländersache und Abweichungen können auch Landkreisbedingt sein.
Sicher hat es auch einen Grund wo ich die Landkreise und Bundesländer sehr gut verstehe, ich muß 1500 Euro Bürgschaft hinterlegen, dieses Geld bekomme ich wieder wenn er/sie wieder ausreisen tut, wenn er nicht ausreisen tut, dann wird dieses Geld für die Abschiebung und deren Kosten verwendet. Warum wird es so gemacht, weil die Landkreise finanziell nicht so gut da stehen und auch das Bundesland hier nicht.
Es wären Kosten die nicht im Haushalt so hoch eingeplant sind, also hat man es so geregelt.
Natürlich kann auch jeder Einladen, was ja zum Beispiel in Bayern nicht geht, wenn ich kein Einkommen habe, oder eben vom Staat lebe.
Das geht bei uns und jeder kann allein eine Verpflichtserklärung machen.
Die Kosten für die Einladung sind in ganz Deutschland mit dem Kostensatz festgelegt und dieser ist zur Zeit 20 Euro.
Claudia
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