@Nicole: Puh, wenn ich das so lese. Na Ihr müsst Euch ja fetzen. Respekt, dass Du da nicht kneifst. Für mich wären da so viele grundlegend konträre Lebensansichten drin, ich glaub, ich würd es gar nicht versuchen. Aber das kommt eben darauf an, wie kompromissbereit beide sind und vor allem welche von den konträren Dingen essentiell wichtig sind. Ich denke, wenn man in vielen grundlgeneden Dingen einer Meinung ist oder sich annähren kann, dann kann es auch gut klappen. Nur wenn einer immer nur zurücksteckt, das geht dann glaub ich nicht gut, denn so verbiegen kann man sich nicht lebenslänglich. Das zeigen ja schon die deutsch-deutschen Scheidungsstatistiken. Aber vom Prinzip her ist jede Liebe den Kampf umeinadner erstmal wert (im Zweifel eben für den Angeklagten)
@Anna: interessanter Artikel. Ein weiteres Restrisiko wurde nicht erwähnt: Der 7. Himmel.
Es denken wenige Leute daran, dass man sich mal trennen könnte und daher gibt es auch wenig Eheverträge (ob deutsche oder Bi-Ehen ist da denk ich auch nicht von Bedeutung).
Wobei ich diesen Artikel nur unterstützen kann. Ich hatte vor kurzem einen ziemlich heiklen Fall einer binationalen Ehe.
Deutscher heiratet Russin, die beiden bekommen ein Kind. Nach nicht mal einem Ehejahr haut die Russin mit dem Kind ab nach Russland. Kein Ehevertrag, sprachlich die absoluten Missverständnisse (Basissprache zwischen beiden: Schulenglisch). Inzwischen ist noch nicht einmal mehr klar, ob er nun der Vater ist. Beide zweifeln alles an, die Ehe ist völlig zerrüttet, an Vertrauen nicht zu denken.
Zudem liegen Indizien vor, dass es eine "Versorgungsehe" war.
Gehen wir mal davon aus, dass, damit ich die rechtliche Krux an der Geschichte verdeutlichen kann.
Der Mann wollte die Scheidung beantragen, da er nach einem Ehejahr auch Ehegattenunterhalt zahlen muss. Die beiden haben nach russischem Recht geheiratet, zudem noch ohne Dollmetscher, man hätte dem Mann 1000 Kühlschränke für Eskimos verkaufen können, er hat zu allem "Da" gesagt und unterschrieben.
Nach russischem Recht kann man keine Scheidung beantragen, wenn ein Kind da ist, bis es 1 Jahr alt ist. Die Konsequenz: Er muss für beide Unterhalt zahlen, Kind und Mutter und das ins Ausland, weil er in der Botschaft irgendwelche russischen Papiere unterschrieben hat (wieder ohne Dolmetscher), mit denen er vermutlich entweder eine Einwilligung unterschrieben hat, dass das Kind nach Russland kann oder gar eine Sorgerechtsabtretung. So blind kann Liebe machen und das ist kein Einzelfall. Also vorher ein bisserl nachdenken (hat nix mit Mißtrauen zu tun) und dem von Anna genannten Artikel folgen, insbesondere wenn Kinder geplant sind oder da sind. Denn die leiden am meisten, wenns dann doch schief geht.
Das ist keine Unkerei und ich bin auch KEINE Scheidungsanwältin, wollt ich nur gesagt haben.
Aber etwas in dem Artikel ist mir doch komisch vorgekommen, kennt sich jemand von Euch damit aus.
Wenn ich nach anderem Recht heirate (in dem Vielehen erlaubt sind) und beide leben in Deutschland, ist der Mann dann nicht trotzdem Bigamist? Die Ehe muss doch hier in Deutschland anerkannt werden, sonst bekommt er doch keine Aufenthaltserlaubnis. Oder irre ich mich da? Also muss ich doch da nix vereinbaren.
Claudia, weißt Du da was?
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Khomsa