Mir hat man im Herbst 2002, hab im Dez in D geheiratet gesagt( und so wurde es gemacht) die Gebühr fürs OLG richtet sich nach dem Gehalt des Mannes. Wurde bei uns auch so praktiziert. Denn man muss bei der Beantragung eine Abrechnung vom Mann abgeben. Wenn er nicht arbeitet, richtet es sich nach dem Gehalt der Frau und ist somit teurer.