Ist zwar ein älteres Thema, aber ich möchte es trotzdem aufgreifen.
Man erkundigt sich beim Standesamt, welche Papiere in welcher Form ( beglaubigt etc) vorgelegt werden müssen. Dann muss der Partner noch ein Formular mit einem Übersezter zusammen ausfüllen, welches sich " Beitritt zur Anmeldung zur Eheschliessung" ( oder so ähnlich [Winken] ) nennt.
Diese Papiere schickt der tunesische Partner zum deutschen Partner. Mit den ganzen Papieren und einer Lohnabrechnung ( fiche de payé) beantragt man dann hier die " Befreiung zur Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnis". Denn Tunesien kennt kein Ehefähigkeitszeugnis ( wobei die Standesämter Ledigkeitsbescheinigungen ausstellen!)
Die Kosten für die Befreiung richten sich nach dem Gehalt des Partners.
Dieser kann in Tunesien ein Visum zum Zweck der Eheschliessung beantragen.
Das Konsulat faxt den Wunsch an die zuständige Ausländerbehörde.
Die lädt dann ein zur Vorlage von:
Verpflichtungserklärung, Bescheinigung vom Vermieter, Bescheinigung vom Arbeitgeber und man muss noch die drei letzten Gehaltsabrechnungen und den Heiratstermin vorlegen.
Sollte das alles ok sein, gibt die Ausländerbehörde ihr ok und das Visum wird erteilt.