Hallo Antje,
Heirat und Verpflichtungserklärung sind ja zwei vollkommen verschiedene Dinge. Für die Verpflichtungserklärung ist die Höhe des Einkommens wichtig, weil er in der Zeit hier nicht arbeiten darf und somit Du allein den Aufenthalt und Lebensunterhalt in der Zeit bestreiten mußt. Frage aber bei Deiner Ausländerbehörde, welche Voraussetzungen Du erfüllen mußt, da das ganz verschieden ist.
Mit der Verpflichtungserklärung kann er ein Touristenvisum für maximal 3 Monate beantragen. Mit diesem Visum könnt Ihr aber normaler weise nicht in Deutschland heiraten, nur bei besonderen Lebenslagen.
Gruß, Martina