Habe auch noch nicht gehört, daß Du zum Zwecke der Eheschließung einen Gehaltsnachweis oder ein Mindesteinkommen brauchst.
Ich mußte beim Standesamt nur eine Gehaltsabrechnung vorlegen, da zumindest hier in Hessen die Gebühren für die Befreiung von der Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses durch das Oberlandesgericht nach dem Einkommen berechnet werden. Wielange das z.B. das OLG Frankfurt/Main für die Bearbeitung braucht, kann ich noch nicht sagen, weil wir auf die Entscheidung noch warten.