Eheschliessung in der Bundesrepublik Deutschland

Die tunesischen Behörden stellen keine Ehefähigkeitszeugnisse aus. Der tunesische Verlobte muß deshalb über das zuständige Standesamt (ergibt sich aus dem Ort der geplanten Eheschließung in Deutschland) beim Oberlandesgericht einen Antrag auf Befreiung von der Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses stellen. Das entsprechende Formular ist bei der Botschaft erhältlich, außerdem müssen die selben Unterlagen vorgelegt werden, wie sie zu einer Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses benötigt würden. Bei einer Heirat in Deutschland ist der tunesische Ehegatte nach tunesischem Recht verpflichtet, diese Eheschließung innerhalb von 3 Monaten bei dem zuständigen tunesischen Konsulat anzuzeigen.

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Herr Abderrazak Habibi
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Anouar Sediri
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