Hallo Indovina
Ich kann dir hier nur zu der Schweizer Rechtslage was sagen. Wenn man in Tunesien geheiratet hat und nachher in der Schweiz lebt, wird man zwar nach Schweizer Gesetzeslage hier geschieden, aber man müsste auch zusätzlich nochmals eine Scheidung in Tunesien beantragen. Hat man in der Schweiz geheiratet reicht es die Scheidung hier zu vollziehen und die Scheidung in Tunesien wird via den Botschaften und einem Gericht Vorort geregelt. Man hat nicht persönlich zu erscheinen.
Ich denke mal, dass es in Deutschland nicht viel anders sein kann.