Hallo,

nach meinem Rechtsempfinden ist dieses Prozedere völliger Quatsch. Ich hatte mich vor meiner Heirat auch erkundigt und mir wurde damals gesagt, daß das Recht gilt, in dem der Lebensmittelpunkt des Ehepaares liegt. Man heiratet in D und läßt sich auch hier scheiden. Die Eheschließung wird in T, nachdem man bei der Botschaft seine Papiere abgegeben hat, anerkannt. Genauso die Scheidung.
Wenn es anders wäre, würde das ja bedeuten, daß man sich trotz einmaliger Heirat, zweimal scheiden lassen müßte. Ist doch unsinnig, oder?

Claudia, das Beispiel, von dem Du sprichst, hat völlig andere Hintergründe. Die Ehe wurde in T geschlossen und der tunesische Ehemann lebte noch in T als die Scheidung ausgesprochen werden sollte.

Ich würde den Anwalt, den Claudia Dir vermitteln würde, mal anrufen und mit ihm den Fall durch sprechen. Es ist sicher nur ein Irrtum - hoffe ich jedenfalls.

LG Anna