Hallo,

wegen der vielen Anfragen, möchte ich jetzt mal die geltenden Bestimmungen zum Umschreiben eines tunesischen Führerscheins hier verlinken:
Ausländischer Führerschein

"Begründet der Inhaber einer in einem anderen Staat erteilten Fahrerlaubnis einen ordentlichen Wohnsitz im Inland, besteht die Berechtigung im Inland Kraftfahrzeuge zu führen noch sechs Monate.
Mit Begründung eines deutschen Wohnsitzes und innerhalb von 6 Monaten müssen ausländische Führerscheine (außer EU/EWR) umgeschrieben werden. Die Frist kann im Ausnahmefall auf Antrag um weitere 6 Monate verlängert werden. Der Besitz einer deutschen Fahrerlaubnis wird zur weiteren Teilnahme am deutschen Straßenverkehr zwingend erforderlich. Wird innerhalb dieser Frist nicht umgeschrieben und nimmt der Inhaber der ausländischen Fahrerlaubnis trotzdem weiter am deutschen Straßenverkehr teil, macht er sich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis nach § 21 StVG strafbar.

Die Berechtigung gilt nicht für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse,

die lediglich im Besitz eines Lernführerscheins oder eines anderen vorläufig ausgestellten Führerscheins sind,

die zum Zeitpunkt der Erteilung der ausländischen Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen ihren ordentlichen Wohnsitz im Inland hatten, es sei denn, daß sie die Fahrerlaubnis in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum während eines mindestens sechsmonatigen, ausschließlich dem Besuch einer Hochschule oder Schule dienenden Aufenthalts erworben haben,

denen die Fahrerlaubnis im Inland vorläufig oder rechtskräftig von einem Gericht oder sofort vollziehbar oder bestandskräftig von einer Verwaltungsbehörde entzogen worden ist, denen die Fahrerlaubnis bestandskräftig versagt worden ist oder denen die Fahrerlaubnis nur deshalb nicht entzogen worden ist, weil sie zwischenzeitlich auf die Fahrerlaubnis verzichtet haben,

denen aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung keine Fahrerlaubnis erteilt werden darf oder

solange sie im Inland, in dem Staat, der die Fahrerlaubnis erteilt hatte oder in dem Staat, in dem sie ihren ordentlichen Wohnsitz haben, einem Fahrverbot unterliegen oder der Führerschein nach § 94 der Strafprozeßordnung beschlagnahmt, sichergestellt oder in Verwahrung genommen worden ist.

Führerscheine aus sonstigen Staaten ("Drittstaaten")
(Umschreibung mit Wohnsitzbegründung in Deutschland innerhalb von 6 Monaten notwendig)

Führerscheine aus allen anderen Staaten können zwar prinzipiell ebenfalls in Deutschland umgeschrieben werden, im Unterschied zu denen aus "Listenstaaten" wird hierbei jedoch eine theoretische und praktische Prüfung in einer Fahrschule abverlangt. Von der Fahrausbildung ist der Inhaber zwar grundsätzlich befreit, diese ist aber in den meisten Fällen zur Erhöhung der Erfolgsaussichten anzuraten."

Trotz der anhaltenden Gerüchte, ist es nicht möglich, in Tunesien einen internationalen Führerschein zu machen und diesen dann in Deutschland umschreiben zu lassen. Tunesien gehört zu den Ländern, bei denen man eine theoretische und praktische Prüfung hier in Deutschland wiederholen muß. Nähere Auskünfte erteilt die Führerscheinstelle.
LG Anna

mein Posting vom 14.1.2004