Liebe Claudia,
die Diskussion kam ja u.a. dadurch zustande, weil du folgendes geschrieben hast:
"Ihr seit verheiratet und es kommt zu Problemen, das gestz wurde jetzt so gemacht das es besagt: der Ausländer der mit einer Deutschen verheiratet ist und eine Aufenthaltsgenehmigung hat --->muß<--- mit dieser Perosn auch zusammen leben, man muß regelmäßig Erklärungen abgeben, kommt es zu einer Scheidung --->egal wie lange<--- man verheiratet ist wird der "Ausländer" wieder ausgewiesen, auch wenn er Arbeit in Deutschland hat."
Ich hatte lediglich Einwände gegen den Punkt des erzwungenen Zusammenlebens und die Dauer der Ehe, Letzteres hast du ja eben selbst widerrufen ("es geht hier um die ersten 5 - 7 Jahre ")
Zur Scheinehe..dein beschriebener Fall ist natürlich durchaus eine Scheinehe! Da stimme ich Dir zu, allerdings Frage ich mich ob diese Frau nicht ein Loch im Kopf hat...schließlich hat sie ja einen langjährigen Freund, den hätte sie doch dann heiraten können statt tausende von Mark für häufige Flüge nach T auf sich zu nehmen und den ganzen komplizierten Behördenkram. Ob der Steuervorteil sich dann noch lohnt? Irgendwie sehr unlogisch! Auf jeden Fall ist es mal interessant zu sehen, daß es auch den umgekehrten Fall gibt, also die Scheinehe nicht zum Zwecke eines Aufenthalts geschlossen wird sondern wie in diesem Fall für Steuervorteile.
Ich versuche auf jeden Fall mal eine Quelle für Zahlen über Scheinehen zu finden, da ich immer noch bezweifel, daß es davon so außerordentliche viele gibt! Ich hoffe ich werde fündig....vielleicht hat ja jemand hier im Forum was passendes?
LG Alexandra
PS: Niemand hat behauptet daß du Sachen schreibst die aus dem Hut gegriffen sind, wie kommst du auf sowas? 