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Re: Hochzeit in Tunesien #105737
09/11/2002 15:17
09/11/2002 15:17
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Safia Offline
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Safia  Offline
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Vielen Dank Indovina ,hab mich bei Claudia bedankt obwohl du die vielen infos reingestellt hast [Schüchtern]

@Milka
Ein Bekannter hat erzählt er hätte jetzt die Einbürgerung beantragt obwohl er von diesen 8 Jahren noch weit weg ist. Ich konnte das gar nicht glauben, das man so schnell eingebürgert werden kann. Nun ja scheint ja doch was wahres dran zu sein.

Lg [winken3]

Re: Hochzeit in Tunesien #105738
10/11/2002 11:44
10/11/2002 11:44
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Gera
Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Claudia Poser-Ben Kahla  Offline
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Gera
Hallo,

ich werde in der nächsten Zeit dazu viele viele Veränderungen hier bekannt geben, denn ich war am Freitag fast 3 Stunden bei Ministerium für Inneres und habe viele Infos dazu bekommen wo eben meine Fragen dazu alle beantwortet wurden.

Z.B. wird immer wieder die Frage gestellt warum denn dieser Fragebogen, den er und sie nach der Eheschließung ausfüllen muß, das er die Einreise bekommt, die klare Antwort = wegen der Scheinehen, wo es auch viele viele Veränderung geben wird.

Berichten kann man erst dann wenn das Zuwanderungsgesetzt vor dem Bundesgerichtshof entschieden wurde, erst dann weiß man welche Gesetze nun in Kraft treten werden.

Das neue Staatsangehörigkeits Recht


EINBÜRGERUNG: fair, gerecht, tolerant


Vorwort


Liebe Leserin, lieber Leser,
wissen Sie, wo sich Ihr Reisepass derzeit befindet? Vermutlich liegt er in einer Schublade bei den anderen Dokumenten, wird herausgeholt vor einer Urlaubs- oder Auslandsreise und ist hoffentlich dann noch gültig. Er weist Sie als Staatsbürger/in eines Landes aus, zumeist wohl der Bundesrepublik Deutschland, oder aber auch als Franzosen oder Türkin. Ihre Staatsbürgerschaft entscheidet über die Rechte und die Pflichten, die Sie in unserem Lande haben - Ihr Recht zu wählen, Ihren Beruf frei auszuüben oder Ihre Verpflichtung zum Wehr- oder Zivildienst. Was für die meisten von Ihnen eine Selbstverständlichkeit ist, ist es für einen anderen Teil unserer Bevölkerung nicht. Über sieben Millionen Menschen leben in unserem Land, ohne die deutsche Staatsbürgerschaft zu haben. Viele von ihnen sind als Arbeitnehmer oder Flüchtling nach Deutschland gekommen, als Familienmitglieder nachgezogen, hier geboren und aufgewachsen. Längst haben sie als Arbeitnehmer und Unternehmer, als Steuerzahler, Rentner, Studierende oder Auszubildende ihren Platz in unserer Gesellschaft gefunden. Aus "Ausländern" sind längst "Inländer" geworden - oft noch ohne deutschen Pass. Diese Kluft gesellschaftlicher Wirklichkeit und rechtlicher Zugehörigkeit wollen wir mit dem neuen Staatsbürgerrecht schließen helfen. Wer dauerhaft zu dieser Gesellschaft gehört, soll auch die gleichen Rechte und Pflichten haben. Ich bin sicher, dass dies ein Schritt ist, unsere Gesellschaft fairer, gerechter und toleranter zu gestalten. Daher brauchen wir endlich ein modernes Staatsbürgerrecht.
Manchen unter Ihnen geht diese Reform zu weit, manchen geht sie nicht weit genug. Ohne Zweifel bildet diese Reform, bildet die Einführung des Geburtsrechtes einen Einschnitt in die bisherigen staatsbürgerlichen Regelungen aus der Kaiserzeit und ist ein Bruch mit der Vorstellung, wer deutsch ist. Ich halte diesen Bruch für unumgänglich und überfällig. Denn längst hat sich das Gesicht unserer Gesellschaft verändert. Unsere Kinder heißen nicht nur Stefan, Viktor und Natalja, sondern auch Sevda, Nesrin und Özkan - und sind in unseren Städten und Dörfern zur Welt gekommen. Es ist unser Land, in dem Sabrina Setlur als "beste nationale Künstlerin" geehrt wird; es ist unser Land, in dem die Top-Nachrichten von Yasemin Kalkan präsentiert werden; es ist unser Land, in dem ein junger Mann mit dem urdeutschen Namen Yueshi Lai beim Landeswettbewerb "Jugend forscht in NRW" einen ersten Preis erringt und in dem die deutsche Goldhoffnung bei den Taekwondo-Weltmeisterschaften Fadime Karatas heißt. Nur gemeinsam, auf der Grundlage gleicher Rechte und Pflichten, werden wir die Zukunft unseres Landes gestalten können.
Es ist Aufgabe des Gesetzgebers, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen. Auf den folgenden Seiten können Sie sich ausführlich über die Grundzüge des neuen Staatsbürgerschaftsrechts informieren. Gestalten können wir unsere Zukunft aber nur gemeinsam. Ich hoffe daher, dass sich mehr Menschen, die dazu- gehören, einbürgern lassen - als aktive, teilhabende, gleichberechtigte Mitglieder unserer Gesellschaft. Dies ist ein Schritt, den Sie tun können, wenn der Pass in Ihrer Schublade nicht der deutsche ist. Unsere Gesellschaft braucht Fairness, Gerechtigkeit und Toleranz. Und sie braucht Bürgerinnen und Bürger, die sich dafür einsetzen - gleich welcher Herkunft. Das neue Staatsbürgerrecht ist ein Angebot an die ausländischen Bürger und Bürgerinnen unter Ihnen,
von dem ich hoffe, dass es wahrgenommen wird.

Marieluise Beck
Die Ausländerbeauftragte der Bundesregierung



Liebe Leserin, lieber Leser,
mit dem neuen deutschen Staatsangehörigkeitsrecht wird das bisherige veraltete Gesetz modernisiert und an den europäischen Standard angepasst.
Kern der Reform ist die Ergänzung des traditionellen Abstammungsprinzips durch den Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Geburt. Dies erleichtert den in Deutschland geborenen Kindern ausländischer Eltern die Identifizierung mit ihrem Heimatland Deutschland.
Sie erhalten die Chance, als Deutsche unter Deutschen aufzuwachsen.
Im neuen Gesetz wird ein weiteres wichtiges Integrationsangebot verankert: die Verkürzung der Einbürgerungsfrist für die seit langem in Deutschland lebenden Ausländer. Da Integration keine Einbahnstraße ist, sind mit diesem Angebot bestimmte Mindesterfordernisse verbunden. Wer auf Dauer in Deutschland leben will, muss unsere Verfassung und unsere Rechtsordnung achten. Ebenso selbstverständlich ist das Erlernen der deutschen Sprache. Integration gelingt nur, wenn der Wille dazu auf beiden Seiten - bei den Deutschen und den in Deutschland lebenden Ausländern - vorhanden ist.
Die Neuregelung des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts kann Integration gewiss nicht "verordnen". Sie gibt den hier auf Dauer lebenden ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern jedoch ein deutliches Zeichen unserer Zuwendung und unseres Willens, das friedliche Zusammenleben aller Menschen, unabhängig von ihrer kulturellen Herkunft, zu fördern.

Otto Schily
Bundesminister des Innern



Das neue Staatsangehörigkeitsrecht:
fair, gerecht, tolerant

Ab dem 1. Januar 2000 gilt ein neues Staatsangehörigkeitsrecht.

Ein modernes Recht, das sich an das Staatsangehörigkeitsrecht anderer europäischer Staaten anlehnt. In einem modernen Europa, das Menschen zusammenbringt, die unterschiedlicher Herkunft sind.
Ein zeitgemäßes Recht, das die Wirklichkeit widerspiegelt: Seit mehr als 40 Jahren gibt es Zuwanderung in Deutschland, über sieben Millionen ausländische Einwohner leben dauerhaft bei uns, die meisten davon für immer. Sie sollen gleichberechtigte Bürgerinnen und Bürger unseres Landes werden.


Das neue Staatsangehörigkeitsrecht war überfällig


Das in seinen Grundzügen seit 1913 bestehende "Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz" leitete die Eigenschaft, Deutscher zu sein, von der Abstammung ab. Ausländer konnten nur Deutsche werden, wenn sie die eng formulierten Voraussetzungen derEinbürgerung erfüllten - lange Zeit nur nach Ermessen der Behörden. An eine umfangreiche Einbürgerung war nicht gedacht, und bis heute ist die Zahl der Einbürgerungen im Vergleich zu anderen europäischen Ländern gering.
Die entscheidende Reform des neuen Staatsangehörigkeitsrechts ist die Ergänzung um dasGeburtsrecht: In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern, die dauerhaft hier leben, werden deutsche Staatsbürger.
DiesesGeburtsrecht passt in eine offene Gesellschaft, die sich den Herausforderungen der europäischen Einigung und der Globalisierung stellt. Das neue Staatsangehörigkeitsrecht wird dem Stellenwert Deutschlands in der internationalen Staatengemeinschaft gerecht: modern, weltoffen und demokratisch.


Einwanderung in Deutschland


Das neue Staatsangehörigkeitsrecht spiegelt zum ersten Mal auch die gesellschaftliche Wirklichkeit in der Bundesrepublik wider. Deutschland ist schon längst zum Einwanderungsland geworden. Seit in den 60er und 70er Jahren Arbeitskräfte aus anderen Staaten ins Land geholt wurden und ihren Beitrag zu Wirtschaftswachstum und Wohlstand leisteten, ist die Bundesrepublik für sie, ihre Kinder und Enkel zur Heimat geworden.


Ausländer sind Inländer


Jedes Jahr werden in Deutschland 100000 Kinder geboren, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Sie wachsen hier auf und kennen das Land, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, oft nur von Ferienreisen. Sie sind Hamburger, Berliner oder Münchener, sie sprechen schwäbisch, kölsch oder hessisch. Auch ohne deutschen Pass haben viele nur eine Heimat, und die liegt irgendwo zwischen Flensburg und Rosenheim, zwischen Aachen und Görlitz.
Von den mehr als sieben Millionen Ausländern, die in Deutschland leben und arbeiten, ist ein Drittel schon länger als 30 Jahre hier, die Hälfte mindestens zehn Jahre. Ihr Deutsch klingt in Frankfurt, Hamburg, München und Berlin nicht exotischer als Hessisch auf Sylt. Sie sind hier zu Hause. Sie sollen Bürgerinnen und Bürger unseres Gemeinwesens werden - Staatsbürger mit allen Rechten und Pflichten.


Zeit für die Einbürgerung


Wer heute rechtlich noch Ausländer ist, kann morgen unter bestimmten Voraussetzungen schon Staatsbürger sein und damit eine gleichberechtigte Zukunft haben.
Eingebürgerte erhalten die vollen Bürgerrechte wie Wahlrecht, Freizügigkeit, das Recht auf freie Berufswahl oder den Schutz vor Auslieferung und Ausweisung. Für sie gilt die Wehrpflicht ebenso wie die Verpflichtung, sich als Schöffe oder Wahlhelfer in unserer Gesellschaft zu engagieren. Wer als ausländischer Einwohner Steuern und Sozialabgaben zahlt, soll als Neubürger auch alle Rechte und Pflichten besitzen.
Das Reformgesetz ist ein Fortschritt für unsere Gesellschaft insgesamt:
Wir können nicht hinnehmen, dass ein wachsender Teil der Bevölkerung von der gesellschaftlichen Teilhabe und der politischen Willensbildung ausgeschlossen ist. Ausgrenzung gefährdet den gesellschaftlichen Frieden, Einbürgerung schafft die Voraussetzung für einen fairen und toleranten Umgang miteinander.
Integration mit allen Rechten und Pflichten liegt im Interesse von uns allen.


Aus Ausländern werden Deutsche


Wer hier geboren wird, ist ab dem 1. Januar 2000 von Anfang an Deutscher, wenn die Eltern dauerhaft hier leben. Und die Kinder, die in den letzten zehn Jahren hier geboren wurden, können auf Antrag ihrer Eltern Deutsche werden.
Das neue Staatsangehörigkeitsrecht lässt dieMehrstaatigkeit für diese Kinder bis zur Volljährigkeit zu. Bis dahin haben sie zwei Staatsangehörigkeiten, danach müssen sie sich für eine entscheiden.
Wer nicht durch Geburt Deutsche/r geworden ist, hat die Möglichkeit zur Einbürgerung. Für diejenigen, die diese Voraussetzungen erfüllen, wird die Aufenthaltsfrist für dieAnspruchseinbürgerung von 15 auf 8 Jahre verkürzt.


Nicht doppelte, gleiche Rechte


Grundsätzlich wird von einbürgerungswilligen Ausländern die Aufgabe ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit verlangt.
Die Entlassung aus der zweiten Staatsangehörigkeit ist jedoch manchmal schwierig oder nicht möglich, zum Beispiel wenn der andere Staat unüberwindbare Hürden errichtet.
In Härtefällen wird daherMehrstaatigkeit hingenommen. Denn Integration ist wichtiger als die Vermeidung der Mehrstaatigkeit.


Angebot zur Integration


Das Reformgesetz ist ein Angebot zur Integration in unsere staatliche Gemeinschaft. Es enthält wichtige Integrationsanforderungen, zum Beispiel das Erlernen der deutschen Sprache und das Bekenntnis zur Verfassung dieses Landes.
Die Einbürgerung kann keine Garantie für Integration sein, aber sie ist Grundlage, um Eingliederung zu erleichtern.
Die soziale und rechtliche Integration der hier lebenden Ausländer ist auch eine Frage der Gerechtigkeit: Kein Staat, keine Gesellschaft, keine Demokratie kann auf Dauer aushalten, dass ein Teil seiner Bewohner über Generationen rechtlich und politisch ausgeschlossen wird. Wohnbevölkerung und Wahlvolk müssen zusammenkommen.
Es geht um das Selbstverständnis unserer Gesellschaft. In einer Zuwanderungsgesellschaft sollten sich alle Bürger, auch wenn sie unterschiedlicher Herkunft sind, respektieren. Dies geschieht auf der Grundlage gleicher Rechte und Pflichten und damit gleicher Wahrnehmung. Nur so können Konflikte friedlich, demokratisch und fair gelöst werden. Fanatismus und Extremismus entstehen dort, wo Menschen ausgegrenzt und benachteiligt werden. Das Reformgesetz hilft somit, Fremdenfeindlichkeit zu bekämpfen und Abschottung zu vermeiden.

Ein faires, gerechtes und tolerantes Staatsangehörigkeitsrecht ist unverzichtbar für eine moderne und offene Gesellschaft.

Re: Hochzeit in Tunesien #105739
10/11/2002 11:55
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Das Gesetz ab 1. Januar 2000


Deutsche/r durch Geburt


Wie bisher gilt der Grundsatz: Ein Kind wird mit der Geburt Deutsche oder Deutscher, wenn zumindest ein Elternteil deutscher Staatsbürger ist.
Ab 1. Januar 2000 gilt zusätzlich das Geburtsrecht.
Ab diesem Zeitpunkt werden in Deutschland geborene Kinder von ausländischen Eltern mit der Geburt automatisch Deutsche, wenn ein Elternteil sich bei der Geburt seit mindestens acht Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland aufhält und seit mindestens drei Jahren eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung hat.
Diese Kinder werden mit Geburt deutsche Staatsangehörige - mit allen Rechten und Pflichten.
Zusätzlich erwerben sie durch Geburt zumeist die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern.


Das "Optionsmodell"


Kinder, die nach dem Geburtsrecht Deutsche werden und gleichzeitig die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern erwerben, müssen sich nach der Volljährigkeit bis zum 23. Lebensjahr für eine Staatsbürgerschaft entscheiden:
Erklären sie, dass sie die ausländische Staatsangehörigkeit behalten wollen, verlieren sie die deutsche. Gleiches gilt, wenn die Kinder bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres gar keine Erklärung abgeben.
Entscheiden sie sich für die deutsche Staatsangehörigkeit, so müssen sie grundsätzlich bis zum 23. Lebensjahr nachweisen, dass sie die andere Staatsangehörigkeit verloren haben.
Ist eine Aufgabe der anderen Staatsangehörigkeit nicht möglich oder zumutbar, kann Mehrstaatigkeit hingenommen werden. Dann muss spätestens bis zum 21. Lebensjahr eine Beibehaltungsgenehmigung beantragt sein, auch wenn zu diesem Zeitpunkt noch nicht klar ist, ob ein Verfahren zur Entlassung aus der anderen Staatsangehörigkeit nicht doch noch erfolgreich sein könnte.
Die jungen Menschen werden mit Volljährigkeit von den Behörden über das Optionsmodell informiert


Übergangsregelung für Kinder


Kinder bis zu 10 Jahren haben ab dem 1. Januar 2000 einen besonderen Anspruch auf Einbürgerung, der den Voraussetzungen des neuen Geburtsrechts entspricht:
Bis zum 31. Dezember 2000 muss ein Antrag auf Einbürgerung gestellt werden.
Das Kind hat am 1. Januar 2000 das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet.
Das Kind ist in Deutschland geboren.
Zum Zeitpunkt der Geburt hat sich ein Elternteil seit mindestens acht Jahren rechtmäßig in Deutschland aufgehalten und hatte seit mindestens drei Jahren eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung (eine Aufenthaltsberechtigung oder im Einzelfall eine Aufenthaltserlaubnis).
Der Status des rechtmäßigen und unbefristeten Aufenthalts der Eltern muss nicht nur bei der Geburt, sondern auch noch bei Einbürgerung des Kindes vorliegen.
Auch für diese Kinder gilt mit der Volljährigkeit das Optionsmodell.


Deutsche/r durch Einbürgerung


Der Weg zur deutschen Staatsangehörigkeit ist für die dauerhaft in Deutschland lebenden Ausländer die Einbürgerung. Im Unterschied zum Geburtsrecht erfolgt die Einbürgerung nicht automatisch, sie muss beantragt werden.
Die gesetzlichen Regeln über die Ermessenseinbürgerung bleiben im Wesentlichen unverändert. Verbessert wurde die Anspruchseinbürgerung nach dem Ausländergesetz.
Anspruchseinbürgerung nach dem Ausländergesetz
Der Anspruch auf Einbürgerung hat ab dem 1. Januar 2000 folgende wesentlichen Voraussetzungen:
acht Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland
Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung
Bekenntnis zum Grundgesetz
keine verfassungsfeindlichen Betätigungen
in der Regel Sicherung des Lebensunterhaltes ohne Sozial- oder Arbeitslosenhilfe
Straflosigkeit, ausgenommen Bagatelldelikte
ausreichende deutsche Sprachkenntnisse


Mehrstaatigkeit


In der Regel muss die ausländische Staatsangehörigkeit aufgegeben werden. Ausnahmen gelten wie bisher, wenn die Staatsangehörigkeit nicht oder nur unter besonderen Schwierigkeiten aufgegeben werden kann. Neue oder erweiterte Ausnahmen gelten unter anderem
für ältere Personen, wenn die Entlassung aus der ausländischen Staatsangehörigkeit auf unverhältnismäßige Schwierigkeiten stößt,
für anerkannte Flüchtlinge,
bei unzumutbaren Bedingungen für die Entlassung aus der ausländischen Staatsangehörigkeit (unter anderem zu hohe Entlassungsgebühren oder entwürdigende Entlassungsverfahren) und
bei erheblichen Nachteilen insbesondere wirtschaftlicher oder vermögensrechtlicher Art.
Für den Regelanspruch auf Einbürgerung von Ehegatten Deutscher gelten die gleichen Ausnahmen.

Geburtsrecht


Mit diesem Begriff wird der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland bei Kindern ausländischer Eltern bezeichnet. Fachbegriffe, die hierfür verwendet werden, sind unter anderen ius soli, Bodenrecht, Geburtsortprinzip.

Aufenthaltsgenehmigung


Das Ausländergesetz kennt folgende Genehmigungen:
Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsbefugnis, Aufenthaltsbewilligung und Aufenthaltsberechtigung.
Eine befristete/unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung ist für die Anspruchseinbürgerung erforderlich.
Eine Ermessenseinbürgerung kann im Einzelfall - je nach Entscheidung der Behörde - auch bei Besitz einer Aufenthaltsbefugnis möglich sein. Voraussetzung des Geburtsrecht ist es, dass ein Elternteil eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder -berechtigung besitzt.

Aufenthaltserlaubnis

Kann befristet oder im Normalfall nach fünf Jahren unbefristet erteilt werden Aufenthaltsgenehmigung.

Aufenthaltsberechtigung

Sicherster Aufenthaltstitel, der immer unbefristet erteilt wird Aufenthaltsgenehmigung

Anspruchseinbürgerung

Ein Anspruch auf Einbürgerung gibt dem Betroffenen ein Recht auf die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn er die im Gesetz aufgeführten Voraussetzungen erfüllt. Durch die Herabsetzung der Fristen bei der Anspruchseinbürgerung nach dem Ausländergesetz besteht nunmehr bereits nach acht Jahren Aufenthalt im Normalfall ein solcher Anspruch.

Optionsmodell/-lösung

Kinder, die aufgrund des Geburtsrechts Deutsche geworden sind, müssen sich nach Volljährigkeit für eine Staatsangehörigkeit entscheiden. Das Modell dient dem Ziel der Vermeidung von Mehrstaatigkeit.

Regelanspruch

Das Staatsangehörigkeitsrecht räumt den Ehegatten Deutscher unter bestimmten Voraussetzungen einen Regelanspruch ein:
Eine Einbürgerung ist auch nach weniger als acht Jahren Aufenthalt möglich. Das neue Recht lässt nunmehr zu, dass auch bei dieser Einbürgerung Ausnahmen vom Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit gemacht werden können.

Zu diesen Punkten gibt es aber auch schon wieder Änderungen, wenn dem Zuwanderungsgesetz zugestimmt wird.

Nur ein Beispiel:

Die Eltern eines Türkischen, Tunesischen usw. Jungen leben in Deutschland und schicken ihr Kind in der Tükrei, Tunesien usw. zur Schule, das Kind kann bis zum 18. Lebensjahr nach Deutschland kommen, dies wurde geändert, denn oft können die Kinder mit 18 Jahren kein Wort Deutsch udn sie lernen es schlechter und die Intergration kann nicht vollzogen werden, deshalb wurde das Alter auf 12 Jahre herunter gesetzt, mit 12 Jahren können sich die Kinder noch besser integrieren und die deutsche Sprache erlernen.

Dies ist nur ein Punkt den ich kurz mal schreiben wollte, denn es bringt nichts jetzt arüber zu schreiben, wir müssen warten was der Bundesgerichtshof beschließt.

http://www.einbuergerung.de/

Claudia Poser

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