Hallo Alexandra,
ich muß Dir beipflichten was die Aufenthaltserlaubnis anbelangt. Bei uns ist es so, daß mein Mann jetzt seit 12.05. in Deutschland lebt, seine Aufenthaltserlaubnis ist bis 14.05.2004 gültig. Die Ausländerbehörde hat mir gesagt, daß die nächste Prüfung lediglich eine Formsache sei. Wir müssen ca. 14 Tage vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis vorsprechen und versichern, daß wir nach wie vor in ehelicher Lebensgemeinschaft leben. Das ist alles, danach wird die Aufenthaltserlaubnis auf unbestimmte Zeit verlänger, da man annimmt, wenn eine Ehe 3 Jahre gehalten hat, sie auch noch weitere Jahre hält.
Was Deine Frage nach der Registrierung der Ehe anbelangt, so mußte ich lediglich die Heiratsurkunde (Orginal und Übersetzung) bei der Deutschen Botschaft in Tunis legalisieren lassen (d.h. es wird ein Stempel angebracht, der sowohl die Richtigkeit der Urkunde als auch die Kompetenz der ausstellenden Behörde bescheinigt). In Deutschland bin ich mit dieser Urkunde zur Meldebehörde und habe meinen Familienstand geändert - ist eine formlose Angelegenheit. Die Lohnsteuerkarte wird allerdings erst geändert, wenn Dein Mann in Deutschland ist. Solange er in Tunesien lebt bist Du für unsere Finanzbehörden ledig.

Viele Grüße
Evi