Also, ich muß dir leider auch widersprechen Claudia, wenn ein Ausländer ein Aufenthaltsrecht in D hat, bekommt er nach einer bestimmten Zeit (ein paar Jahre, weiß jetzt nicht genau wie viele) ein eigenständiges unbegrenztes Aufenthaltsrecht. Dann ist es egal ob er geschieden wird oder nicht! Ein weiterer Grund für ein Aufenthaltsrecht in D wäre auch ein in D lebendes Kind....
Außerdem spukt ja immer noch das Gespenst der Scheinehe durch viele Köpfe, dabei hat man zur Zeit unserer Eheschließung (1996) erst nach insgesamt 5 oder mehr Jahren ein unbegrenztes Aufenthaltsrecht erhalten. Mir kann einfach keiner erzählen, daß es soooo wahnsinnig viele Ehen gab, die für einen soooo langen Zeitraum nur zum Schein geschlossen wurden!
Zum Thema "Zusammenleben" fällt mir direkt ein Beispiel ein, was ist, wenn das Paar Arbeit in verschiedenen Städten hat? Oder Er studiert in HH und Sie in Köln? Hat man dann direkt ne Scheinehe....? Wohl kaum! Es kann passieren das die Ausländerbehörde das vermutet und Nachforschungen anstellt, aber ist bestimmt nicht gesetzlich vorgeschrieben in einer Wohnung zu leben!
So...mehr fällt mir im Augenblick nicht ein!
Eine Frage zum eigentlichen Thema: Wie läßt man die in Tunesien geschlossene Ehe hier registrieren?
LG Alexandra 