Hallo Janet,
ich habe vor kurzem in Tunesien geheiratet und mußte vorher in Deutschland das Ehefähigkeitszeugnis beantragen. Hierzu mußt Du Deine Geburtsurkunde, Wohnsitznachweis, Pass, evtl. früheres Scheidungsurteil vorlegen. Von Deinen Zukünftigen verlangen die deutschen Behörden eine Geburtsurkunde, eine Ledigkeitsbescheinigung, eine Pass-Kopie und eine Wohnsitzbescheinigung.
Ich mußte all diese Unterlagen in die jeweils andere Sprache (Deutsch-Französisch) übersetzen lassen. - Kleiner Tipp am Rande - wenn Du die Zeit - es dauert zwischen 3-5 Tagen - hast, laß die deutschen Urkunden erst in Tunesien ins Französiche übersetzen, das kommt wesentlich billiger!!!
Diese Urkunden müßt ihr dann auf dem Standesamt in Tunesien zusammen mit einer ärztlichen Bescheinigung vorlegen.
Genauere Auskünfte erteilt das
Bundesverwaltungsamt in 50735 Köln, Barbarastraße 1, Tel.: 0221-758-0, Fax: 0221-758-2823
Sollte noch eine Frage offen sein, bin ich Dir gerne behilflich.
LG und viel Glück
Evi