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Ehevertrag
#105627
15/11/2002 11:05
15/11/2002 11:05
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Joined: Jul 2002
Beiträge: 393 Augsburg
schnecke
OP
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Joined: Jul 2002
Beiträge: 393
Augsburg
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Hallo Zusammen, in den vergangenen Beiträgen der letzten Wochen ging es immer wieder mal um das Thema der Eheverträge. Wir werden in Tunesien heiraten, aber dann in D leben, die Ehe wird selbstverständlich von uns in D auf dem Standesamt gemeldet. Geheiratet wird in TN nicht auf dem Standesamt, sondern mit zwei Scheichs im Hotel. Meine Frage: wann und wo lege ich fest, was bei einer Scheidung passiert (Gütertrennung etc.) In welchem Dokument garantiert mir mein Mann die ständige Ausreise aus TN? Wo muss das registriert werden? Muss das von der dt. Botschaft in Tunis mit gestempelt werden? Es gibt wirklich viele Infos über das Heiraten in Tunesien auf diversen Seiten, allerdings habe ich dazu noch nichts gefunden. Im voraus schon danke. Gruß Marion ![[winken3]](graemlins/winken3.gif)
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Re: Ehevertrag
#105628
15/11/2002 11:57
15/11/2002 11:57
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Joined: May 2001
Beiträge: 236 NRW
Marion
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Joined: May 2001
Beiträge: 236
NRW
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Hallo Marion,
als erstes würde ich mich vergewissern, daß eine Heirat im Hotel genau die gleiche rechtliche Wirkung besitzt wie auf dem Standesamt; ich bin immer wieder geschockt, wenn ich so lese, unter welchen Bedingungen manche Frauen "geheiratet" haben und sich dann wundern, daß ihre Männer dann trotzdem nicht nach Deutschland einreisen können. Aber ich gehe davon aus, daß Du das bereits geklärt hast.
Ich habe auch in TN geheiratet (Standesamt Gammarth). Ich habe mich allerdings vorher lang und breit erkundigt, ob ich rechtlich genauso abgesichert bin wie bei einer Hochzeit in Deutschland, d. h., ob ich im Ernstfall nach deutschem Recht geschieden würde. Dem ist so, sofern man in Deutschland lebt, und das war für mich wichtig, da ich mit tunesischen Gesetzen nichts zu tun haben wollte...
Verwirrung entsteht immer wieder dadurch, daß die Tunesier die Eheschließung "Vertrag" nennen, woraus man schließen könnte, man hätte einen Ehevertrag, wie man ihn in Deutschland vom Notar kennt, abgeschlossen. Dies ist nicht so, der tunesische "Ehevertrag" ist die ganz normale Heiratsurkunde!
Ich kann nur empfehlen, einen "richtigen" Ehevertrag abzuschließen; wenn man in Deutschland leben wird, bei einem deutschen Notar! Dies kann vor oder auch nach der Eheschließung geschehen, das macht keinen Unterschied. Falls der Mann erst nach der Hochzeit einreist, geht es dann sowieso erst danach, sofern man sein Männe noch zur Unterschrift bewegen kann (da habe ich schon die dollsten Dinger von "Gedächtnisschwund" erlebt).
In diesen Vertrag kann man dann alles reinpacken, was man will. Sinnvoll sind allerdings nur die finanziellen Dinge, denn wo will man hinterher einklagen, wer eigentlich abspülen sollte...? Dinge, die den Nachwuchs betreffen, sind auch ziemlich sinnlos, da sowas im Ernstfall immer im Interesse der Kinder entschieden wird und somit nicht festlegbar ist. Ich denke jedenfalls, daß ich einen ziemlich "wasserdichten" Ehevertrag habe, der allerdings nicht ganz billig war.
Deine Frage zur Gütertrennung ist damit beantwortet, allerdings stimmt mich Dein Satz "In welchem Dokument garantiert mir mein Mann die ständige Ausreise aus TN?" doch etwas nachdenklich!
Über sowas habe ich mir noch keine Gedanken gemacht, ich kann mir nicht vorstellen, daß man in TN eine deutsche Ehefrau gegen in Willen festhalten kann! Bei Kindern sieht das natürlich schon anders aus, da hätte ich große Bedenken!
Da würde nur ein tunesischer Ehevertrag helfen, da sich für einen deutschen sicher dort kein Mensch interessiert. Ein tunesischer Ehevertrag kann jedoch nur vor der Hochzeit abgeschlossen werden, danach ist es nicht mehr möglich! Ich wollte dies auch, aber krieg mal sowas gebacken in den paar Tagen vor einer Hochzeit! Und der Mann wird Dir normalerweise dabei keine große Hilfe sein, meiner meinte damals, ein Notar dort hätte gesagt, wie er nur eine solche Frau heiraten könnte, die so mißtrauisch wäre... Will man so einem Notar dann trauen?
Da hätte ich mich schon Wochen vorher in Tunis aufhalten müssen, um sowas so zu regeln, daß ich sicher sein kann, nicht über den berühmten Tisch gezogen zu werden, aber wie gesagt, hätte ich noch einen konkreten Kinderwunsch gehabt, hätte ich alle Hebel in Bewegung gesetzt! Ich habe schon von Fällen gehört, in denen deutsche Frauen an der Grenze Schwierigkeiten hatten, mit ihrem Kind wieder allein auszureisen! Ich glaube, ich würde den Aussetzer kriegen, wenn mir sowas an der Grenze passieren würde, spricht aber mal wieder voll und ganz für die islamische Männerwelt!
Laß Dich nur nicht von den ganzen Infos im Vorfeld erschlagen; ich habe mich durch zig Foren & Bücher gearbeitet, was am Ende alles ziemlich überflüssig war! Wenn man ein paar Dinge bedenkt, ist alles wirklich ganz harmlos und schnell zu bewältigen, diese Info-Flut erschlägt einen nur!
LG Marion
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Re: Ehevertrag
#105629
15/11/2002 15:42
15/11/2002 15:42
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Joined: Jul 2002
Beiträge: 393 Augsburg
schnecke
OP
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OP
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Joined: Jul 2002
Beiträge: 393
Augsburg
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Hallo Marion, komisch, so seinen eigenen Namen als Anrede für eine andere Person zu benutzen Ich heirate im Hotel mit zwei Scheichen, das sind die Notare, und mit zwei Trauzeugen. Die Beglaubigung der Urkunde ist nur eine andere, aber ansonsten wird es anerkannt. Ich habe mich auch in der Zwischenzeit durch so viele Bücher und Webseiten gearbeitet, so dass ich im Augenblick ein Brett vor dem Kopf habe. Ich weiss in der Zwischenzeit, dass für eine Scheidung, wenn wir in D leben, das dt. Recht gilt, da dort die Scheidung eingereicht wurde. Das steht auch in den Gesetzen des privaten Rechts. Allerdings kann Dir keiner sagen, wann Du welchen Ehevertrag abschließt. Macht es Sinn, einen islamischen zu nehmen und den in D vor einem Notar anerkennen zu lassen? Ist aber ziemlich unsinnig, da die Ehe nach dt. Recht dann gilt. Oder aber nach der Hochzeit einen dt. Vertrag abzuschließen, wenn der Mann da ist? Oder einen dt. Vertrag mitzunehmen und den in TN noch von einem Notar beglaubigen zu lassen? Fragen über Fragen - Verwirrung über Verwirrung. Wichtig ist mir nur, dass ich Gütertrennung habe, meine Ehe nach dt. Gesetz besteht und ich jederzeit mit meinen (hoffentlich) zukünftigen Kindern auch ohne meine Mann aus Tunesien ausreisen kann. Nicht ich, ich und meine Kinder. Dieses Zusatzpapier kann mal wohl bei der Unterzeichnung des islamischen Ehevertrages mitmachen - aber ich will ja keinen islamischen Ehevertrag, da es bei uns keine Morgengabe etc. geben wird. Kennt jemand einen guten Anwalt, der sich mit Auslandsrecht auskennt? Oder kann mir jemand zu diesen Fragen Informationen liefern? Ach ja, die Papierbeschaffung war echt ein Klacks - es hat von seinem ersten Gang bis zur Rücksendung meiner Papiere durch die tun. Botschaft in Muc ca. 5 Wochen gedauert und verlief wirklich sehr problemlos. Eine etwas genervte Marion ![[nixweiss1]](graemlins/nixweiss1.gif)
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