Hallo Marion,
komisch, so seinen eigenen Namen als Anrede für eine andere Person zu benutzen
Ich heirate im Hotel mit zwei Scheichen, das sind die Notare, und mit zwei Trauzeugen. Die Beglaubigung der Urkunde ist nur eine andere, aber ansonsten wird es anerkannt.
Ich habe mich auch in der Zwischenzeit durch so viele Bücher und Webseiten gearbeitet, so dass ich im Augenblick ein Brett vor dem Kopf habe.
Ich weiss in der Zwischenzeit, dass für eine Scheidung, wenn wir in D leben, das dt. Recht gilt, da dort die Scheidung eingereicht wurde. Das steht auch in den Gesetzen des privaten Rechts.
Allerdings kann Dir keiner sagen, wann Du welchen Ehevertrag abschließt. Macht es Sinn, einen islamischen zu nehmen und den in D vor einem Notar anerkennen zu lassen? Ist aber ziemlich unsinnig, da die Ehe nach dt. Recht dann gilt. Oder aber nach der Hochzeit einen dt. Vertrag abzuschließen, wenn der Mann da ist? Oder einen dt. Vertrag mitzunehmen und den in TN noch von einem Notar beglaubigen zu lassen? Fragen über Fragen - Verwirrung über Verwirrung.
Wichtig ist mir nur, dass ich Gütertrennung habe, meine Ehe nach dt. Gesetz besteht und ich jederzeit mit meinen (hoffentlich) zukünftigen Kindern auch ohne meine Mann aus Tunesien ausreisen kann. Nicht ich, ich und meine Kinder.
Dieses Zusatzpapier kann mal wohl bei der Unterzeichnung des islamischen Ehevertrages mitmachen - aber ich will ja keinen islamischen Ehevertrag, da es bei uns keine Morgengabe etc. geben wird.
Kennt jemand einen guten Anwalt, der sich mit Auslandsrecht auskennt? Oder kann mir jemand zu diesen Fragen Informationen liefern?
Ach ja, die Papierbeschaffung war echt ein Klacks - es hat von seinem ersten Gang bis zur Rücksendung meiner Papiere durch die tun. Botschaft in Muc ca. 5 Wochen gedauert und verlief wirklich sehr problemlos.
Eine etwas genervte
Marion
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