@Claudia,
die Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes mögen zwar von den Umständen her, also festes Einkommen, z.T. unkündbar usw. sehr gute Voraussetzungen haben (ich denke das haben aber andere langjährige Arbeitnehmer genauso) um z.B. jemanden einzuladen, das ändert aber nichts daran, das die gleichen Papiere vorgelegt werden müssen und diese auf dem ganz normalen Wege geprüft werden u.ä.. Es hat auch keinen Einfluss auf die Überprüfung auf Scheinehe, gibt es entsprechende Anzeichen, wird überprüft, egal wer wo arbeitet.