Ich stimme Dir voll zu. Die Scheinehe wird als Schlagwort viel zu häufig benutzt. Eine Scheinehe besteht tatsächlich nur dann, wenn beide Parteien sich einig sind, die Ehe nur aus dem Grund einzugehen, um einem oder beiden Partnern irgendeinen Vorteil zu verschaffen. Die Ehe soll aber einstimmig von Beginn an nicht gelebt und vollzogen werden. Das ist dann eine Scheinehe.
Ehen, in denen der eine Partner die Ehe bewußt eingeht um der Ehe willen (egal was der andere Partner im Sinn hat), sind keine Scheinehen.
Allerdings sehe ich auch die Problematik im Aufspüren von Scheinehen. Es gibt nun mal keinen eindeutigen Anhaltspunkt dafür. Daher gibt es auch in den öffentlich zugänglichen Gesetzestexten keine Auslegung hierfür. Intern in den ABH's gibt es sicherlich "Leitfäden" für die Mitarbeiter, bei welchen Konstellationen sie tätig werden sollen.
Richtig schlimm finde ich es, daß inzwischen schon vom Standesbeamten eine Eheschließung abgelehnt werden darf. Er braucht zwar konkrete Anhaltspunkte, darf also nicht nur auf Verdacht in dieser Richtung tätig werden, aber man steht praktisch dort auch schon auf dem Prüfstand.
Hier ein kleiner Auszug aus
www.datenschutz-berlin.de"Konkrete Anhaltspunkte liegen z.B. vor, wenn der Standesbeamte erfahren hat, dass die Eheleute keine partnerschaftliche Beziehungen pflegen wollen, insbesondere wenn der eine Teil dies erklärt hat. Dies kann sich daraus ergeben, dass der eine Partner den anderen praktisch nicht kennt, für seine Bereitschaft zur Eheschließung Geld gefordert oder genommen hat oder sich überhaupt nicht mit dem anderen verständigen kann. Nur in derartigen Fällen hat der Standesbeamte auch das Recht, weitere Ermittlungen anzustellen und auch den Aufenthaltsstatus zu ermitteln. Ansonsten ist für seine Amtsgeschäfte lediglich der Nachweis der Staatsangehörigkeit nötig, der durch Passvorlage oder Beibringung einer entsprechenden Urkunde geleistet werden kann (§ 11 Abs.2 PStG)."
Hat schon mal jemand diese Erfahrung gemacht? Überprüfungen nach der Eheschließung sind ja wohl auch bei einigen von Euch schon vorgekommen. Aber auch schon VORHER?? Wäre interessant zu erfahren, wie diese Befragung denn aussieht, oder welche Art Papiere man vorlegen soll.
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