"Scheinehe" - Urteil schützt binationale Ehen

Kassel. Bei einer Ehe zwischen einem deutschen und einem ausländischen Partner dürfen Ausländerbehörden nicht ohne weiteres nachforschen, ob eventuell eine sogenannte "Scheinehe" vorliegt. Eine Überprüfung ist einem Gerichtsurteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) zufolge nur zulässig, wenn dafür ein "triftiger Anlass" besteht (Az: 12 TG 2545/99 - Beschluss vom 21.03.2000). Das Urteil wurde kürzlich in der Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht veröffentlicht. Das Gericht stoppte damit die Abschiebung eines Türken. (esf)