Hallo zusammen,

habe gerade den alten Bericht über´s Heiraten in Tunesien gelesen. Dabei fielen mir die Worte von Indovina besonders ins Auge. Es ging um das Thema Scheinehe. Sie schreibt: "Was nicht bedeutet, daß nicht der Verdacht auf Scheinehe aufkommen kann, allerdings dürfen Überprüfungen (Besuche, Befragungen, etc.) durch Behörden nur auf einen BEGRÜNDETEN Verdacht hin durchgeführt werden."
Besuche, Befragungen nur auf den begründeten Verdacht hin. Gibt es dafür auch eine Gesetzesgrundlage? Hoffe, es kann mir jemand weiterhelfen.
Grüsse Nicole