Hallo!
Mußte jetzt gerade auch die Erfahrung machen, daß nur die private Krankenversicherung in Frage kommt, sofern die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht möglich ist.
Die Incoming-Versicherungen gelten nur für maximal 6 Monate und nur für Ausländer, die ihren ständigen Wohnsitz im Ausland haben bei vorübergehendem Aufenthalt in Deutschland.
Man kann sich auch nur freiwillig bei der gesetzlichen Krankenkasse versichern, wenn man Vorversicherungszeiten innerhalb von Europa nachweisen kann. Das dürfte auf die meisten Tunesier, die hierher kommen nicht zutreffen.
Liebe Grüße, Martina