@dilan
zu Deinem Eingangsbeitrag.
Es stimmt die Polizei geht da nicht gern ran weil die Arbeit meist umsonst ist, nicht nur bei ausländischen sondern auch bei deutschen Familien.Das liegt an den Frauen. Wenn Du einen betrunkenen Mann festnimmst zur Ausnüchterung um der Frau wenigstens mal für die Nacht Ruhe zu geben, das ist übrigens die einzige Möglichkeit, denn eine offizielle Anzeige unterschreibt sie meist nicht,steht sie spätestens an der Tür und bettelt ihren Mann doch in der Wohnung zu lassen. Dann bist Du machtlos.Eine Stunde später kannst Du wieder anrücken, weil die Nachbarn Schmerzensschreie aus der Wohnung melden. Das ist die Realität.
Sollte die Frau jedoch offiziell Anzeige erheben und einen Strafantrag unterschreiben, muß der Polizeibeamte tätig werden oder eben der Staatsanwalt. Dies ist im § 169 StPO geregelt.
Da kann man auch gegen einen untätigen Beamten vorgehen.