Hallo Dilan,

es ist nie schön, wenn Gewalt ausgeübt wird. Allerdings gibt es dies auch in deutsch-deutschen oder anderen binationalen Beziehungen. Ist nur nicht möglich, in einer Krisensituation auch noch mit den Polizisten eine Diskussion anzufangen.

Was ich nicht verstehe, was der Anwalt in dieser Hinsicht unternommen hat. Wollte er eine einstweilige Verfügung erwirken oder was? Die geschlagenen Frauen müssen ihre Ehemänner bei der Polizei anzeigen, da führt kein Weg daran vorbei. Wenn die Polizei (von wem auch immer) während einer solchen Auseinandersetzung gerufen wird, dürfen sie den prügelnden Ehemann mitnehmen. Er wird dann am darauffolgenden Tag wieder auf freien Fuß gesetzt. Es ist aber eben leider so, daß die Frauen genau wissen, daß der Gute am nächsten Tag wieder vor der Türe steht, daher wird es sehr selten dazu kommen, daß die Frauen den Ehemann überhaupt abführen lassen.

Und das hat sehr wenig mit muslimisch geprägten Familien zu tun, wer geprügelt wurde, hat Angst. Auch deutsche Frauen wehren sich häufig nicht gegen Gewalt in der Ehe.

Was Dienstaufsichtsbeschwerden wegen der Äußerungen der Polizisten angeht, braucht man Zeugen, es zieht sich hin und verschwindet dann ziemlich sicher in irgendeiner Schublade. Wer aber Zeugen hat, sollte es wirklich durchziehen, es ist absolut unverschämt eine solche Aussage zu machen.

Ich hoffe, Deine Freundin hat eine Lösung gefunden und wünsche ihr von Herzen viel Glück und Kraft