Hallo,
ich kann manche Aufregung nicht ganz verstehen, denn wenn man eine Verpflichtserklärung macht, wird man belehnt und dies sehr ausführlich.
Man wird auf alle hier schon geschriebenen Punkte hingewiesen.

Wenn ein Missbrauch der Verpflichtserklärung vorliegt, sollte man umgehend die Ausländerbehörde der Stadt und die Deutsche Botschaft in Kenntnis setzen.
Auf jeder Verpflichtserklärung steht eine Nummer, diese wird nur einmal vergeben in ganz Deutschland, man sollte sich immer von der Verpflichtserklärung, bevor man sie nach Tunesien schickt, eine Kopie machen.

Melde es bei den beiden Behörden, und dann kannst du nur hoffen das er keinen Visamissbrauch begeht.

Er kann sich mit diesem Visa, wenn nicht ausdrpücklich Länder ausgeschlossen wurden, in allen Schengener Ländern aufhalten.
Und immer haftet die Person, welche die Verpflichtserklärung unterschrieben und gemacht hat.

Mache diese ganzen Mitteilungen schriftlich an diese Behörden, das du etwas in der Hand hast und warte nicht mehr zu lange, dann könnte es zu spät sein.

Falls er sich bei dir nicht melden sollte, kannst du die Verpflichtserklärung auch als ungültig vermerken lassen, und spätestens dann bekommt er keine Ausreise.


Claudia