Richtig, liebe Nela,
mit der VE verbürgst sich der Einlader für die eingeladene Person, dass diese sich an alle Vorschriften, welche das Visum beinhaltet, hält - und er im anderen Fall dann für die Kosten, welche enstehen, aufkommt.
Bürgt jemanden für einen Kredit, welcher nicht zurückgezahlt wird - wer zahlt dann?
Und hierbei wird für den ganzen Menschen, seinen Lebensaufwand gebürgt.
Ich weiß nicht, ob es hier gerne gesehen bzw. erlaubt ist, einen Link zu einem anderen Forum zu setzen (?)